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Workshop-Ergebnis 7: Abbau bürokratischer Hürden zur Entwicklung und Nutzung alternativer Produktentwicklung und -vermarktung

Webcode: 01040245

Eine von unseren sieben Antworten auf die Frage: Wie lässt sich das „gute Gefühl“ bei Verbrauchern stärken, wenn es um Lebensmittel aus Niedersachsen geht?

Thema

  • Der Rechts- und Ordnungsrahmen„Lebensmittelherstellung“ ist sehr komplex. Neues einzuführen ist sehr schwierig.
  • Es gibt hohe Hürden und kaum Ausnahmegenehmigungen.
  • Die Anforderungen an kleine Marmeladenkocher, Molkereien, Schlachter oder Direktvermarkter sind hoch. ➝ Eichgesetz: Definition 1 Liter Milch, Barkassen, Bondrucker, ...
  • Oft ist die Balance zwischen Flexibilität für den Hersteller/ Vermarkter und Verbraucherschutz schwierig umsetzbar.
  • Wissen Sie, welche Auflagen Sie einhalten müssen, wenn Sie Marmelade verkaufen (verschenken) wollen?
  • Es gibt kaum noch Schlachter oder Molkereien, die im kleinen Maßstab arbeiten. ➝ Die 10 größten Schlachtereien haben zusammen einen Marktanteil von 76,7 %.

 

These

  • Schon, wer nur etwas Neues ausprobieren möchte, wird reglementiert/reguliert/kontrolliert.
  • Es gibt eine Regelungswut, von der alle in der Lebensmittelherstellung stark betroffen sind. ➝ mehr Pflichten als Rechte
  • Die Dokumentationspflichten sind zu umfangreich, schon kleine Fehler können große rechtliche Folgen haben.
  • Kleinteiligkeit der Regelungen und großer Überblick/Ziel stehen im Widerspruch.
  • Es gibt viele Audits mit großem Arbeitszeitaufwand, der insbesondere beim Betriebsleiter anfällt. ➝ Das ist im Familienbetrieb kaum delegierbar!
  • Betriebe mit kleinen Umsätzen werden überproportional von Bürokratiekosten belastet.
  • Folgenabschätzungen von Gesetzen fehlen.

 

Intervention

  • Es sollte nicht alles immer geregelt und mit Strafandrohung belegt werden (Fehlertoleranz!)
  • In der Analytik dürfen nur abgesicherte/zugelassene Programme/Methoden verwendet werden!
  • Regelungen müssen enger am eigentlichen Problem festgemacht werden!
  • Produktzulassungsverfahren müssen vereinfacht werden (z. B. Algenpulver)!
  • Die Zusammenarbeit der Behörden muss verbessert werden! ➝ Genehmigungen/Kontrollen vereinfachen
  • Kontroll- und Verwaltungskosten müssen niedrig gehalten und anlassbezogen abgerechnet werden! ➝ Kosten für Kontrollen ohne konkreten Anlass, bei denen es keine Beanstandungen gibt, dürfen nicht in Rechnung gestellt werden!
  • Es muss „Bagatellgrenzen“ geben!
  • Es muss mehr Ausnahmeregelungen geben!
  • Der Ermessensspielraum muss mehr ausgenutzt werden!

 

Vision

  • Es gibt eine größere Produktvielfalt.
  • Die Innovationskraft wird gefördert.
  • Der Landwirtschaft stehen mehr alternative Einkommensquellen zur Verfügung. Diversifizierung / höhere Resilienz
  • Es heißt nicht mehr nur: Ganz oder gar nicht. ➝ Ausprobieren und langsam wachsen ist für viele Betriebe einfacher
  • Kleinstmengenverarbeitung ist für alle Betriebe, die einen neuen Betriebszweig entwickeln möchten einfacher.