Bezirksstelle Braunschweig

Nährstoffmanagement von der Pflicht zur Kür – Vorgaben sicher umsetzen, Düngung optimieren – unser Angebot an Sie

Webcode: 01034636

Der rechtliche Rahmen hat sich für die Landwirtschaft in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Neben den gesetzlichen Dokumentations- und Meldepflichten spielt, insbesondere im Hinblick auf die Restriktionen in roten Gebieten, die Optimierung des Nährstoffeinsatzes eine wichtige Rolle. Nur ein zielgerichteter Einsatz der begrenzten Nährstoffmengen, insbesondere des Stickstoffs, kann einen übermäßigen Rückgang der Erntemengen und Qualitäten verhindern. Mit der Verschärfung der Restriktionen hat der Einfluss des Düngeregimes auf die Ökonomie des Ackerbaus noch einmal deutlich zugenommen.

Aktuelle Technik für Transport und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern im praktischen Feldeinsatz beobachteten rund 1.200 Besucherinnen und Besucher bei der Maschinenvorführung am 06.09.2018 in Nortrup (Osnabrück).
Aktuelle Technik für Transport und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern im praktischen Feldeinsatz beobachteten rund 1.200 Besucherinnen und Besucher bei der Maschinenvorführung am 06.09.2018 in Nortrup (Osnabrück).Wolfgang Ehrecke

Mit unserem Dienstleistungsangebot im Bereich Nährstoffmanagement möchten wir Sie unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben sicher und prüfbar zur erfüllen und gleichzeitig Ihren Betrieb innerhalb der anspruchsvollen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Mithilfe unserer kompetenten Berater*innen und entsprechenden Fachprogrammen ist es unser Anspruch, diese Ziele unter Berücksichtigung weiterer betriebsindividueller Erfordernisse zu erfüllen. Unser Angebotsportfolio sowie die entsprechenden Fachberater*innen finden Sie unter dem Text.

Explizit möchten wir auf unser Angebot der Erstellung von Düngeplänen hinweisen. Die Basis hierfür ist mit der verpflichtenden Düngebedarfsermittlung bereits vorhanden. Eine schlagspezifische Düngeplanung gewährleistet darüber hinaus nicht nur eine sichere Bestandesführung sondern auch die Einhaltung von Düngungsobergrenzen bei individuellem Düngemitteleinsatz. Vor dem Hintergrund der Dokumentations- und Meldepflicht ist dies von großer Bedeutung. Gleichzeitig kann die Grundnährstoff- und Stickstoffdüngung fein justiert und schlagindividuell angepasst werden. Dies vereint eine optimale Ausnutzung verfügbarer Nährstoffressourcen bei gleichzeitiger Ausschöpfung des Ertragspotenzials. Ergänzend zur Düngeplanung können die aktuellen Versorgungszustände von Boden und Pflanzen während der Vegetationsperiode ermittelt werden. Mithilfe von Nitratmessungen oder der Ermittlung der Chlorophylldichte können Zeitpunkt und Höhe weiterer Düngungsmaßnahmen an die jeweils aktuelle Situation angepasst werden.

Wichtig:
Ab dem Jahr 2023 sind alle Betriebe ab 20 ha LF oder über 50 GV verpflichtet, eine Stoffstrombilanz zu erstellen. (Diese ist bisher nicht meldepflichtig, muss aber beim Betrachtungszeitraum Kalenderjahr 2023 bis zum 30.06.2024 oder beim Betrachtungszeitraum Wirtschaftsjahr 23/24 bis zum 31.12.2024 auf Ihrem Betrieb vorliegen.)

Bei Fragen zu unserem Angebot und der Vorgehensweise stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns kurzfristig an!

Unser Angebot im Überblick:

  • Düngebedarfsermittlungen
  • Dokumentation und Meldung der Düngung/der Düngebedarfsermittlungen
  • Erstellung von Stoffstrombilanzen
  • Erstellen von Verwertungskonzepten, Berechnung der gesamtbetrieblichen Nährstoffverwertbarkeit
  • Düngeplanungen
  • Vegetationsbegleitende Düngeberatung

Ihre Ansprechpartner:

Alexander Brese, Tel. 0531 / 28997-130 - Alexander.Brese@lwk-niedersachsen.de 

Christian Weber, Tel.: 0531 / 28997 243 - Christian.Weber@LWK-Niedersachsen.de

Steffen Weinhausen, Tel.: 0531 / 28997 223 - Steffen.Weinhausen@LWK-Niedersachsen.de