Bezirksstelle Bremervörde

Landwirtschaftliches Bauen im Außenbereich: Vorabberatung zur bauplanungsrechtlichen Privilegierung (§ 35 (1) 1 BauGB)

Webcode: 01039220

Sie planen eine Baumaßnahme (Neubau, Erweiterung, Umnutzung) im Außenbereich und möchten vor einer möglichen Antragstellung gern abschätzen, ob die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Privilegierung nach § 35 (1) 1 BauGB) dafür erfüllt sind?

Dann möchten wir Ihnen eine unverbindliche Beratung bei unseren Beratern der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Bezirksstelle Bremervörde empfehlen.

Als eine erste Beurteilungsgrundlage können Sie den unten stehenden Erhebungsbogen herunterladen, ausfüllen und uns mit Ihren Fragen übersenden.

Anhand Ihrer Angaben können wir dann eine Vorabberatung durchführen und Fragen zur Privilegierung beleuchten, z.B. ob die Futtergrundlage ausreichend ist, ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Baurechts vorliegt oder ob das geplante Vorhaben dem Betrieb von Größe und Ausstattung her dient.


Für die Vorabberatung für Ihr Bauvorhaben steht Ihnen unser Beraterteam vor Ort gerne zur Verfügung:

Susanne Klein (Bereich Landkreis Cuxhaven)
Tel.: 04761/9942-156, E-Mail: susanne.klein@lwk-niedersachsen.de

René Schnabel (Bereich Landkreis Stade und Altkreis Bremervörde)
Tel.: 04761/9942-143, E-Mail: rene.schnabel@lwk-niedersachsen.de

Holger Westerwarp (Bereich Landkreis Osterholz und Landkreis Verden)
Tel.: 04761/9942-134, E-Mail: holger.westerwarp@lwk-niedersachsen.de

Klaus Burfeind (Bereich Altkreis Rotenburg)
Tel.: 04761/9942-137, E-Mail: klaus.burfeind@lwk-niedersachsen.de


Anprechpartner aus anderen Regionen Niedersachsens haben wir Ihnen unter diesem Link zusammengestellt.