Grundsätzlich gilt: In diesem Herbst gelten auch in den roten Gebieten noch die bekannten Regelungen aus dem Vorjahr. Nur nach Getreide zu Winterraps, Wintergerste, Feldfutter und Gründüngungszwischenfrucht ist es möglich im Herbst zu düngen, wenn ein Düngebedarf besteht. Zu beachten ist allerdings, dass eine Düngung im Herbst zu Raps oder Gerste im Frühjahr vollumfänglich auf den Düngebedarf anzurechnen ist. Daher stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme wirklich effizient und notwendig ist. Versuche zu dieser Thematik in den letzten Jahren, haben gezeigt, dass der Stickstoff in den meisten Fällen im Frühjahr deutlich effizienter angelegt ist als im Herbst. Nach und zu allen anderen Kulturen ist keine N- Düngung möglich!
Beachten Sie bitte, dass nicht nur organische Düngemittel, sondern auch N- Mineraldünger bei der Planung einzubeziehen sind!
Wenn Sie ihre Zwischenfrüchte für das Greening anrechnen lassen möchten, beachten Sie bitte, dass die Aussaat bis zum 01.10. stattgefunden haben muss und bei öVF kein mineralischer Dünger und Klärschlamm möglich sind, sondern nur organische Düngung erlaubt ist.
Einen ausführlichen Artikel zu dem Thema finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachen unter dem Webcode 01036991 oder im Hinweis zum Integrierten Pflanzenschutz der Fachgruppe 3 der Bezirksstelle Emsland.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Ihrer Bezirksstelle in Meppen!
Kontakte

M.Sc.
Vera Bruns
Beraterin Pflanzenbau u. Pflanzenschutz, Saatgutanerkennung und Saatgutverkehrskontrolle
05931 403-205

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