Düngebedarfsermittlung & Co.
Die Düngebedarfsermittlung in ENNI für das kommende Düngejahr ist freigeschaltet. Nutzen Sie jetzt die arbeitsarme Zeit im Winter für die Vorbereitung um im Frühjahr mit der Düngung beginnen zu können. Wir fassen die notwendigen Schritte für Sie zusammen!
Bitte beachten Sie, dass im folgenden Text nur auf Betriebe ohne Flächen im "roten Gebiet" eingegangen wird. Falls Sie Flächen im "roten Gebiet" haben sollten gelten zum Teil andere Vorschriften, die zusätzlich beachtet werden müssen.
Grundsätzlich muss vor einer Düngung weiterhin eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden. Hierbei wird der Düngebedarf für den geplanten Durchschnittsertrag ihres Betriebes über 5 Jahre berechnet. Bei der Vorplanung können die 5-jährigen Mittelwerte des Nmin-Wertes verwendet werden (diese sind dann durch eigene Werte oder die veröffentlichten Richtwerte zu ersetzen). Weiterhin muss die Nachlieferung der Organik der Vorjahre berücksichtigt werden. Bei der Nachlieferung ist die Berechnung etwas komplizierter geworden, da nicht nur das Vorjahr sondern auch der davor liegende Herbst berücksichtigt werden muss.
Beispiel: Organische Düngung im Herbst 2020 zu Raps/Wintergerste
1. Anrechnung des verfügbaren Stickstoffs im Frühjahr 2021 (Achtung ab Frühjahr 2022 muss N-Ausnutzung berücksichtigt werden! Die N-Ausnutzung ist der jeweils höchste Wert aus Mindestwirksamkeit, N-verfügbar und Ammonium-N)
2. Nachlieferung in Höhe von 10 % des Gesamt-N im Frühjahr 2022
Die Düngebedarfsermittlung sollte in ENNI oder einer elektronischen Ackerschlagkartei, welche die Daten in ENNI exportieren kann, erfolgen, da eine Meldepflicht der Düngebedarfsermittlung wahrscheinlich im Februar 2022 beschlossen wird. Eine Bedarfsermittlung auf Papier reicht weiterhin für die Düngung aus, aber selbige müsste dann im zweiten Schritt in ENNI übertragen werden um der Meldepflicht nachzukommen. Deshalb empfehlen wir dies direkt in ENNI durchzuführen.
Der nächste Punkt ist die Dokumentation der Düngung. Seit Mai 2020 sind Sie nach einer Düngung dazu verpflichtet diese innerhalb von 2 Tagen zu dokumentieren. Hier reichte bisher eine handschriftliche Dokumentation aus. Allerdings soll in Zusammenhang mit der Meldung des Düngebedarfs ebenfalls eine Meldung über die tatsächliche Düngung erfolgen. Somit ist die Dokumentation entweder direkt in ENNI oder einer kompatiblen Ackerschlagkartei zu bevorzugen, sodass unnötige doppelte Arbeit vermieden wird.
Die Stoffstrombilanz als weitere Berechnung im Rahmen der Düngung ist von der Meldepflich bislang nicht betroffen. Im beigefügten Schema können Sie für sich prüfen, inwiefern die Düngebedarfsermittlung bzw. Stoffstrombilanz für Sie relevant ist.
Falls Sie die Bedarfsermittlung und Dokumentation in ENNI selbst durchführen möchten, aber mit der Bedienung noch nicht vertraut sind bzw. welche Punkte für Ihren Betrieb relevant sind, bieten wir Ihnen eine einzelbetriebliche ENNI-Schulung an. In dieser werden nur die für Sie relevanten Punkte des Programms behandelt.
Weiterhin ist es natürlich ebenfalls möglich, dass wir für Sie die Bearbeitung in ENNI und gegebenenfalls die Berechnung der Stoffstrombilanz übernehmen. Bei Interesse wenden Sie sich an die Ansprechpartner.
Kontakte
Tobias Paul
Berater Meisterkurs, Förderung und Betriebswirtschaft

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