Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen angewandt werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen. Entweder erlangt man die Sachkunde durch eine gärtnerische Ausbildung oder durch einen gesonderten Kurs mit anschließender Prüfung. Sachkundige sind verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen. Durch die Teilnahme erhalten Sie Ihre Sachkunde aktiv. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Fortbildung dient und bei einer Kontrolle vorzulegen ist.
Das Seminar vermittelt unter anderem folgende Inhalte:
- Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz
- Sachkundefortbildung, Sachkundenachweis
- Informationsquellen zum Zulassungsstand
- Auflagen und Anwendungsbestimmungen
- Rasenflächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 PflSchG) - Integrierter Pflanzenschutz
- Gesamtkonzept
- Engerlinge im Rasen
- Riesenbärenklau, Riesenstaudenknöterich, Drüsiges Springkraut - Thuja, Buchsbaum
Eine weitere Veranstaltung findet am 31.01.2022 von 9-13 Uhr statt.
Die Veranstaltung hat leider bereits stattgefunden bzw. begonnen. Bitte wenden Sie sich für eine weitere, ähnliche oder Folgeveranstaltung an den/die Ansprechpartner/in.
Programm
Dr. Thomas Brand , LWK Niedersachsen
Janina Rathmann , LWK Niedersachsen
Ansprechpartner/in
