Überblick über die Förderungen von Investitionen in der Landwirtschaft
Aktuell werden verschiedene Fördermaßnahmen für Investition in der Landwirtschaft angeboten. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wesentlichen Fördermaßnahmen mit dem Schwerpunkt Investitionen in der Landwirtschaft:
Gefördert werden Investitionen zur Anpassung an das neue Düngerecht bzw. Investitionen zur Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen in den Jahren 2021 bis 2024. Die Förderung liegt bei 40 % der Anschaffungskosten.
Förderungen sind in drei Bereichen möglich:
- Neue Maschinen und Geräte
- Neubau von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger
- Erwerb von Anlagen zur Gülleseparierung
Anträge sind in Zusammenarbeit mit der Hausbank online bei der landwirtschaftlichen Rentenbank zu stellen.
Die zweite Runde der Beantragung ist für Anfang März geplant und läuft nach dem „Windhundverfahren“. Die Mittel des ersten Beantragungstermins im Januar waren in Hinblick auf die Förderung von Maschineninvestitionen innerhalb weniger Stunden aufgebraucht. Daher ist es ratsam, sich für den zweiten Beantragungstermin im März vorzubereiten, um ggf. zum Zuge zu kommen. Wir empfehlen, dass sich mögliche Antragsteller im Vorfeld registrieren und die darauffolgende Mail der Rentenbank bestätigen.
Folgende Daten sollten zur Antragstellung ebenfalls vorliegen:
- Adress- und Bankdaten
- ha LF
- Betriebsnummer
- Jahresumsatz
- Bilanzsumme
Drei Vergleichsangebote müssen vorliegen. Diese sind aber nicht bei der Beantragung abzugeben.
Agrarinvestitionsförderung (AFP):
Es sind Vorhaben mit einem Zuschuss zwischen 20 und 40 % auf das förderfähige Nettoinvestitionsvolumen förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.
Anträge können in der Regel in der ersten Jahreshälfte (voraussichtlich im Juni) in einem bestimmten Zeitfenster bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.
BLE - Bundesprogramm Stallumbau zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Sauen in den Jahren 2021/22: Es werden Stallumbauten sowie Stallersatzbauten gefördert, die die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig und vor Ablauf der oben
genannten Übergangszeit umsetzen oder darüber hinausgehen. Der Fördersatz beträgt 40 %.
Anträge sind an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu richten.
BLE-Bundesprogramm-Energieeffizienz:
Förderfähig sind Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wesentlich erhöhen. Die Höhe der Zuwendung wird in den neuen Förderbedingungen nach der Fördereffizienz berechnet. Somit erhalten Vorhaben mit hohem CO2-Einsparpotenzial eine höhere Förderung. Bezuschusst werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzelmaßnahmen sind: Modernisierung und Neubau energieeffizienter Anlagen, Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung; mobile Maschinen und Geräte, die zum Antrieb regenerative Energie nutzen. Anträge können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Weitere Informationen: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm-Energieeffizienz/2020/2020_node.html
Kontakte
Sonja Kornblum
Außenstellenbeauftragte Außenstelle Soltau-Fallingbostel, Wirtschaftsberatung
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