Bezirksstelle Uelzen

Frühjahrs-Nmin-Beprobung in Roten Gebieten - Ausführungshinweise

Webcode: 01040306

Mit der neuen Landes-Dünge-Verordnung müssen Betriebe, die Flächen in roten Gebieten bewirtschaften, für diese Flächen eigene Nmin-Proben ziehen. Eine Verwendung von Richtwerten ist auf diesen Schlägen nicht mehr möglich.

Haken Rote Gebiete
Haken Rote GebieteFranziska Runde
Dabei sind folgenden Punkte zu beachten:

  • Jährlich vor der ersten N-Düngungsmaßnahme muss der Nmin-Gehalt im Boden bestimmt werden.
  • Die Ermittlung des aktuellen Nmin-Wertes muss auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit erfolgen. Wie eine Bewirtschaftungseinheit gebildet werden kann, entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Schema.
  • Folgende Faktoren müssen bei der Bildung von Bewirtschaftungseinheiten berücksichtigt werden (vgl. anliegendes Schema):
    • Gleiche Hauptbodenart
    • Gleiche Vor- und Hauptfrucht
  • Die Nmin-Probenahmetiefe beträgt für alle Kulturen 0-90 cm. Die Probenahme und Nmin-Gehaltsbestimmung hat in drei Schichten zu erfolgen (0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm).
  • Bei bestimmten Standortbedingungen ist auch eine Probenahme in nur 0-60 cm zulässig:
    • Flachgründige Böden
    • Drainierte Flächen: hier ist für die Schicht von 60-90 cm der Richtwert der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu verwenden.
    • Bei Gemüsekulturen sind die Probenahmetiefen gem. Anlage 4 Tab. 4 DüV zu beachten.
  • Außerdem müssen die unterschiedlichen Termine für die Probenahme beachtet werden:
    • Winterungen: 01.01.
    • Frühe Sommerungen: 15.02.
    • Späte Sommerungen: 15.03.

Ausgenommen von der Nmin-Probenverpflichtung in roten Gebieten sind Grünlandflächen, Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau.

Weitere Informationen finden Sie hier

Ansprechpartner*innen

Alix Mensching-Buhr
Matthis Helmke