Durch das in 2022 eingeführte neue Verfahren „Kontrollen durch Monitoring – KdM“ können Änderungen an den gemeldeten Geometrien sowie an der Nutzung der Flächen bis zum 30.09. vorgenommen werden.
Im Verfahren KdM haben Sie auch die Möglichkeit, die von der Verwaltung durch Kontrollen vorgenommenen Änderungen an den gemeldeten Geometrien (z.B. durch Referenzänderungen) als von Ihnen gemeldete Änderungen zu übernehmen, wenn Sie diesen Änderungen zustimmen. Auch bereits festgestellte Abweichungen zur gemeldeten Nutzung können Sie als eigene Meldung bis zum 30.09. übernehmen.
Vorgehen bei bereits festgestellten Abweichungen
Geometrieänderungen
Sind bei Ihnen Schläge mit Geometrieänderungen (lila dargestellt) vorhanden, ist folgendermaßen vorzugehen: Wählen Sie die betroffene Fläche aus und beurteilen Sie, ob Sie den vorgenommenen Änderungen zustimmen wollen.
- Stimmen Sie den Änderungen zu, haben Sie die Möglichkeit, die zu diesem Zeitpunkt aktuell dargestellte Geometrie als von Ihnen gemeldet zu übernehmen.
- Durch das Setzen des Hakens in das Ankreuzfeld "KdM: Änderungsmitteilung" in der Flächenbearbeitung melden Sie nach Abgabe des Datenbegleitscheines diese Änderung als eigene Meldung.
Durch die Änderungsmeldung können ggf. Sanktionen vermieden werden.
Durch die Nutzung des Ankreuzfeldes „KdM Änderungsmitteilung“ gelten diese Änderungen als von Ihnen gemeldet und werden, soweit sich keine anderen Änderungen ergeben, ohne Sanktionen entsprechend berücksichtigt.
Das Ankreuzfeld „KdM Änderungsmitteilung“ kann für die Übernahme als eigene Meldung von Flächenänderungen wie z.B. vorliegende Messungen und Schlagteilungen aus der Kontrolle vor Ort, Änderung der Teilschlag-Grenzen im Rahmen der Verwaltungskontrolle oder Änderungen aufgrund von geänderten Feldblöcken genutzt werden.
Die von Ihnen bestätigten Änderungen werden erst in die gemeldete Fläche übernommen, wenn der entsprechende Datenbegleitschein fristgerecht bei der Bewilligungsstelle eingereicht wird. Wird der Datenbegleitschein nicht bis zum 30.09. eingereicht, gilt die Änderung zur Fläche als nicht bestätigt, sie wird dann als Fläche aus einer Vor-Ort-Kontrolle oder der Verwaltungskontrolle festgehalten.
Quelle: SLA (Service Landentwicklung und Agrarförderung)
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