Bezirksstelle Uelzen

Erinnerung: Ermittlung eigener N-min-Werte für Flächen in roten Gebieten

Webcode: 01041311

Auch in diesem Jahr müssen für Flächen in roten Gebieten eigene N-min für die Berechnung der Düngebedarfsermittlung herangezogen werden. Ab dem 01.01.2023 können die Probenahmen für die Winterungen: Raps, Stoppelweizen, Blattfruchtweizen und Winterrogen, Wintergerste, Wintertriticale erfolgen. Bei gleicher Bodenart können Bewirtschaftungseinheiten gebildet werden.

Entwurf Rote Gebiete ab 2021
Entwurf Rote Gebiete ab 2021Dr. Dagmar Matuschek
Für die Sommerungen gelten folgende Termine für die frühestmögliche Probenahme:

Aussaat März: Probenahme ab dem 15.02.2023 möglich
Aussaat April: Probenahme ab dem 15.03.2023 möglich
 

Ansprechpartner*innen

Alix Mensching-Buhr
Björn Lühders
Sonja Kornblum