Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Aussetzung des Vollzugs der düngerechtlichen Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat und Phosphat bis auf weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Kontrolle und Sanktionierung der zusätzlichen Auflagen in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten bis auf weiteres ausgesetzt wird.

Die Vorgaben der Düngeverordnung gelten weiterhin. Darunter zählen unter anderem die bedarfsgerechte Düngung, die Einhaltung der 170 kg N-Grenze auf Betriebsebene und die Meldung der Düngebedarfsermittlung, der Dokumentation der Düngung und der 170 kg N-Grenze. Ausgesetzt wird die zusätzliche Auflage in den roten Gebieten eigne N-min-Werte zu ziehen, eine um 20 % reduzierte Stickstoffdüngung vorzunehmen und die 170 kg N-Grenze schlagbezogen einhalten zu müssen.

















