Nur wer gut vorbereitet ist, kann im Ernstfall Leben retten.
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen. Dazu gehört auch, für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer zu sorgen.
Die Fortbildung findet in diesem in 9 Unterrichtsstunden statt.
Danach ist alle 2 Jahre eine Fortbildung wie diese erforderlich, um Ersthelfer zu bleiben.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) trägt als Berufsgenossenschaft die Lehrgangsgebühren für diese Fortbildung. Dazu teilen Sie im Kurs dem DRK Ihre SVLFG-Mitgliedsnummer mit, dann werden die Kosten direkt mit der Berufsgenossenschaft abgerechnet.
Broschüre der SVLFG: Erste Hilfe
Wichtig: Für diese Veranstaltung gilt die 2G+ Regel. Das bedeutet, dass Sie als Teilnehmende geimpft/ genesen sind und zusätzlich über ein offizielles, negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) verfügen. Bitte Impfnachweis und Personalausweis mitbringen.
Bitte melden Sie sich direkt beim Servicecenter des DRK Stade, Tel. 04141-8033-0, an.
Hier finden Sie das Abrechnungsformular für die Berufsgenossenschaft
Noch Fragen? Wenden Sie sich gern an die Ansprechpartnerin.
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