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Anmeldung zur Praktische Prüfung Isoflurannarkose bei der Ferkelkastration

Webcode: 33004832
Datum/Uhrzeit:
31.12.2020
Anmeldeschluss:

Die Ferkelkastration ist ab dem 01. Januar 2021 nur noch mit Betäubung erlaubt. Die Isofluranbetäubung darf außer von Tierärzten auch von sachkundigen Personen durchgeführt werden.

Hierfür hat der Gesetzgeber mit der „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV)“ die Grundlage geschaffen. Demnach ist nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Schulung und Prüfung eine praktische Unterweisung zu absolvieren (z.B. mit dem bestandsbetreuendem Tierarzt im eigenen Betrieb) und zu bescheinigen (durch den bestandsbetreuenden Tierarzt). Sobald Sie mit den entsprechenden Bescheinigungen belegen können, dass Sie sowohl den Theoriekurs als auch die praktische Unterweisung erfolgreich absolviert haben, können Sie sich hier für die nach FerkBetSachkV vorgeschriebene praktische Prüfung (in der Regel auf dem eigenen Betrieb) durch den Schweinegesundheitsdienst der LWK Niedersachsen anmelden.

Mit Ihrer Anmeldung sind Sie registriert und der Schweinegesundheitsdienst der LWK Niedersachsen wird Sie anschließend kontaktieren, um den konkreten Prüfungstermin und den Ablauf mit Ihnen abzustimmen. 

Zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung müssen Sie nachweisen können:

- Personalausweis

- Prüfungsbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme des Sachkundelehrgangs Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose (Isofluran-Schulung)

- Nachweis über die Teilnahme an einer Praxisphase zur Übung der praktischen Durchführung der Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Tierarztes oder einer Tierärztin

 

Die Kosten für die praktische Prüfung betragen 224,32 € brutto einschließlich Prüfungsbescheinigung.

Kosten

224,32 Euro
Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung

Veranstaltungsort

Anmeldung

nicht erforderlich