Aktualisierung der Gebietskulissen zum 15. Januar 2022 auf Basis neu zugeschnittener Feldblöcke
In letzter Zeit trafen vermehrt Anfragen bei uns ein, welche Auswirkung die Anpassung der Feldblöcke für die Anträge Agrarförderung im laufenden Düngejahr auf die Gebietsausweisung der eutrophierten (gelben) und mit Nitrat belasteten (roten) Gebiete hat. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) legt in § 10 Absatz 2 fest, dass die nach Landesrecht zuständige Stelle Kartendarstellungen anfertigt, auf denen die mit Nitrat belasteten Gebiete in der Farbkennung rot, die eutrophierten Gebiete mit der Farbkennung gelb, darzustellen sind. Doch welche Karte ist nun gültig und wie kann ich mich darüber informieren?
Grundsätzlich können Sie die jeweils aktuellen/rechtsgültigen Gebietskulissen im LEA-Portal des SLA einsehen. Wie Sie dieses nutzen können, ist in unserem Artikel LEA Portal und NIBIS Kartenserver: Informationen abrufen näher beschrieben.
Den Gebietsabgrenzungen lagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der NDüngGewNPVO am 08.05.2021 die Feldblöcke mit Stand vom 1. Februar 2021 zugrunde. Verändert sich der Zuschnitt von Feldblöcken nach dem 1. Februar 2021, so regelt die NDüngGewNPVO, dass die neu zugeschnittenen Feldblöcke zu der jeweiligen Gebietskulisse gehören, wenn sich ihre Fläche überwiegend (> 50 %) in den im Mai 2021 ausgewiesenen „roten oder gelben“ Gebieten befindet. Der aktualisierte Stand wird gemäß LandesVO nicht unmittelbar, sondern zum auf die Feldblockänderung folgenden 15. Januar wirksam.
Beispiel: Ein 3 ha Feldblock liegt in der Nitratkulisse. Aufgrund eines neuen Luftbildes wird dieser Feldblock im Juli 2021 um 0,5 ha vergrößert (die bisher nicht Bestandteil einer Gebietskulisse sind), da ein angrenzender und bisher nicht zum Feldblock gehöriger Silage Lagerplatz jetzt ebenfalls geackert wird. Die angepassten Feldblockgrenzen werden ab Juli im LEA-Portal angezeigt. Die in der Karte rot dargestellte Nitratkulisse wird gemäß § 2 Abs.2 NDüngGewNPVO aber erst zum 15. Januar des Folgejahres an die Grenzen des neuen Feldblocks angepasst und im LEA-Portal abgebildet. D.h., dass die Maßnahmen für die (rote) Nitratkulisse (z.B. Reduktion des N-Düngebedarfs um 20 %) in dieser Zeit ebenfalls nur für die 3 ha des ursprünglichen Feldblocks gelten.
Die erste Aktualisierung der Gebietskulissen hat zum 15. Januar 2022 stattgefunden und wird seitdem auf dem LEA-Portal dargestellt. Die im Mai 2021 in Kraft getretenen Gebiete, die bis zum 15. Januar 2022 gültig waren, sind dort weiterhin unter der Ebene Download: "Shape-Download Düngeverordnung" verfügbar.
Daher muss sich der jeweilige Flächenbewirtschafter zum 15. Januar eines Jahres über mögliche Feldblockänderungen informieren, da damit einhergehend auch eine Änderung der Lage im roten und gelben Gebiet stattfinden kann.
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