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Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht – Umsetzung zum 1. Juli

Webcode: 01035472

Das Kupieren der Schwanzspitze bei Ferkeln ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, so ist schon lange die Gesetzeslage in Europa und Deutschland. Was der Schweinehalter alles tun muss, um diese Ausnahme zu begründen und wie er es im Falle einer Kontrolle zu belegen hat, war dahingegen lange Zeit relativ offen gehalten. Mit der Erarbeitung des nationalen Aktionsplan Kupierverzicht hat der Bund nunmehr sowohl für die Schweinehalter als auch für die zuständigen Kontrollinstanzen einen verlässlichen Rahmen abgesteckt, der beiden Seiten in dieser Frage mehr Sicherheit gibt. Es gibt zwar weiterhin auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Unerläßlichkeit des Eingriffes anders zu belegen, aber mit Nutzung des Aktionsplanes mit seinen Dokumenten und den vorgeschlagenen Zeitpunkten sind sowohl der Schweinehalter als auch die zuständige Kontrolle auf der sicheren Seite.

Mastschwein mit Ringelschwanz
Mastschwein mit RingelschwanzLWK Niedersachsen

Der nationale Aktionsplan Kupierverzicht ist auch die Antwort des Bundes auf die Aufforderung der EU an die Mitgliedsstaaten zu beschreiben, wie zukünftig die EU-Vorgabe in Bezug auf das Kupieren besser umgesetzt werden soll. Die im nationalen Aktionsplan beschriebene Vorgehensweise mit der Zusammenfassung am Ende in Form der Tierhaltererklärung ist zudem eng mit den Nachbarländern Niederlande und Dänemark abgestimmt, sodass die Tierhaltererklärung auch für den Länderübergreifenden Tierhandel nutzbar sein soll. Denn auch dort werden vergleichbare Maßnahmen von den Schweinehaltern gefordert.

Der nationale Aktionsplan sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2019 auf jedem Betrieb die entsprechenden Dokumentationen erstmalig durchgeführt wurden und die Tierhaltererklärung vorliegt. Somit wird es jetzt für all diejenigen Zeit, sich dem Thema anzunehmen, die bisher noch abgewartet haben.

Seitens des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde ein entsprechender Erlass zum Aktionsplan am 26.6.2019 an die für die Tierschutzüberwachung zuständigen niedersächsischen Behörden gerichtet. Dementsprechend werden diese die Umsetzung des Aktionsplanes zukünftig bei ihrer risikobasierten Kontrollplanung berücksichtigen. Damit steht der Umsetzung und Durchführung der Erhebungen sowie Dokumentation auf dem eigenen Betrieb nichts mehr im Wege. Der Schweinehalter muss dazu für jede VVVO-Nummer und Produktionsstufe eine Risikoanalyse und Erhebung von Verletzungen durchführen sowie ggfs. Optimierungsmaßnahmen einleiten. Dann kann am Ende die Tierhaltererklärung ausgefüllt werden. Dies alles kann der Schweinehalter selbst durchführen, es kann aber auch ein Berater oder Tierarzt zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Zusammenfassend sollte jeder Schweinehalter den nationalen Aktionsplan Kupierverzicht als gute Möglichkeit sehen, sich für den Fall einer Kontrolle ausreichend vorzubereiten. Und nicht zuletzt bietet die Durchführung des nationalen Aktionsplans ganz „nebenbei“ auch die Chance, Verbesserungspotential im eigenen Betrieb zu erkennen. Alle notwendigen Dokumente und Erklärungen sowie einen in regelmäßigen Abständen aktualisierten Fragen-Antwort-Katalog zum Aktionsplan finden Sie auf der Internetseite www.ringelschwanz.info, dort unter dem Reiter „weitere Informationen“ und dann „Aktionsplan Kupierverzicht“ (http://www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html).