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Schlachtreife Schweine im Wachstum bremsen

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Dieser Fall ist schneller eingetreten, als wir glaubten: Schweine konnten nicht wie geplant geschlachtet werden, sondern mussten länger im Stall bleiben. Der Grund waren Schlachthofschließungen, wie jüngst durch die Corona-Auflagen geschehen.

Ein weiteres Szenario für eine verlängerte Endmast ist naheliegend:  ein Verbringungsverbot im Seuchenfall. Die Dauer des Verbringungsverbots hängt davon ab, ob der Betrieb in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegt. Sind Hausschweine von der Afrikanischen Schweinepest betroffen, besteht ein Verbringungsverbot von mindestens 30 Tagen. Auch wenn Ausnahmen für das Verbringen von Schlachtschweinen möglich sind, wird es Verzögerungen wegen notwendiger Probenuntersuchungen etc. geben. Für schlachtreife Schweine mag das zunächst von Vorteil sein, da es ein längeres Leben bedeutet. Schweinehalter stehen jedoch vor der Herausforderung, die Tiere so zu füttern, dass sie im Wachstum gebremst werden und gleichzeitig satt sind. Die Schweine sollen möglichst noch bedarfsgerecht versorgt werden, damit die Klassifizierung nicht leidet. Und zu guter Letzt soll die verlängerte Mast möglichst nicht teurer werden. Eine deutliche Reduzierung der Futtermenge dürfte keine Lösung sein.

Schweine können mit üblichen Futtern durchaus bis 140 kg gemästet werden, das haben zwei Versuche der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gezeigt. Das hohe Zunahmeniveau war unbeeinflusst, und der Futteraufwand änderte sich nicht dramatisch.  Aber die Schweine wurden durch die Abrechnungsmaske bestraft. In einem aktuellen Versuch hat die LWK geprüft, wie sich sogenannte Sättigungsfutter auf die Leistung und Futterkosten schlachtreifer Mastschweine auswirken. Da Sättigungsfutter eher aus der Sauenhaltung bekannt waren, Erfahrungen mit solchen Futtern in der Mast aber nicht vorlagen, war der Versuch ein Experiment.

Viele Rübenschnitzel in der Endmast

In der Leistungsprüfungsanstalt Quakenbrück wurden je 40 Ferkel (Topigs Norsvin Pi x TN 70) nach Gewicht und Geschlecht auf zwei Futtergruppen verteilt und in Einzelbuchten gehalten. Die beiden Gruppen wurden bis ca. 118 kg LG gleich gefüttert, und zwar erhielten sie ein RAM 2.1 bis 70 kg und danach ein RAM 2.2. Ab 118 kg wurde dann je ein energiereduziertes Sättigungsfutter eingesetzt. Dieses Gewicht steht für den Zeitpunkt der ursprünglich geplanten Ausstallung und sollte den Tag symbolisieren, an dem der Seuchenfall mit seinen Restriktionen eintritt. Die Prüfung umfasste den Gewichtsbereich von 28 bis 138 kg. Zwischenwägungen wurden bei jedem Futterwechsel vorgenommen. Bis zum Gewicht von    118 kg wurde satt und anschließend über einen Zeitraum von etwa vier Wochen (Zeit des Verbringungsverbots) rationiert gefüttert. Nach Energiebedarf wurden zunächst 3,5 kg/Tag gegeben. Nach zwei Wochen wurde die Tagesration auf 3,0 kg und eine Woche später auf   2,7 kg reduziert, da selbst die Kastraten auch bei starker Rationierung keine Unruhe, wie z.B. vermehrtes Rütteln am Futterautomaten, zeigten. Alle Futter waren pelletiert.

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