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Startseite > Pflanze > Pflanzenschutz > Import, Export, EU-Handel      Thema abonnieren
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  • Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in die EU

    Die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in die EU unterliegt strengen Regelungen. Es muss sichergestellt werden, dass mit den Waren keine Schädlinge eingeführt werden, die ein Risiko für die Pflanzengesundheit darstellen. Um dieses zu gewährleisten, müssen bei der Einfuhr von pflanzlichen Waren bestimmte Dokumente mitgeführt werden und Kontrollen durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst erfolgen.

    Stand: 20.10.2020  

  • Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Quarantäne-Schadorganismen zu Versuchs-, Forschungs- oder Züchtungszwecken

    Die Einfuhr von Unionsquarantäneschädlingen und weiterem, unter Quarantäne zu haltenden Material (z.B. einfuhrverbotene Pflanzen) in die Europäische Union, aber auch ihr Verbringen innerhalb der EU und der Umgang mit ihnen ist nach EU-Recht grundsätzlich verboten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme­genehmigung für die Einfuhr und das innergemeinschaftliche Verbringen des o.g. Materials sowie für den entsprechenden Umgang ausgestellt werden, wenn dies zu wissenschaftlichen Zwecken oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben erfolgen soll.

    Stand: 14.01.2021  

  • Einfuhr von Sendungen mit Verpackungsholz aus Drittländern

    ISPM 15 StempelHölzernes Verpackungsmaterial zum Transport und Schutz von Waren findet im weltweiten Handel überall Verwendung. Durch minderwertige Qualität und Befall mit Schädlingen sind in der Vergangenheit gefährliche Schadorganismen (z.B. der Laubholzbockkäfer und der Kiefernholznematode) eingeschleppt und verbreitet worden.

    Stand: 06.10.2020  

  • Die neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 - gültig ab 14.12.2019

    Pflanzenpass-MusterDie neue Pflanzengesundheitsverordnung (PHR) soll auf EU-Ebene eine geregelte, einheitliche Umsetzung von Aspekten der Pflanzengesundheit sicherstellen und somit die Einschleppung von Unionsquarantäneschädlingen (U-QSO) verhindern, deren Ansiedlung nicht hinnehmbare wirtschaftliche, soziale oder ökologische Folgen für das Gebiet der Union hätten. Die Verordnung befasst sich daher u.a. mit Themen wie Import, Verbringungen innerhalb der Union (Binnenmarkt), Ermächtigungen von Unternehmern zur Ausstellung von Pflanzenpässen und der Markierung von Verpackungsholz. Die Verordnung ist ab dem 14.12.2019 in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

    Stand: 20.01.2020  

  • Einfuhr von Sendungen mit Verpackungsholz aus China und Weißrussland

    Der Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1137 ist seit dem 30.06.2020 ausgelaufen.  

    Stand: 06.10.2020  

  • Kartoffelexporte in Drittländer
  • Anträge in PGZ-Online für Pflanzengesundheitszeugnisse
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    Vortragstagung zur Pflanzenproduktion der Bezirksstelle Northeim

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    18.01.
    Direktvermarktung von Fleisch: Hygienische Anforderungen

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    18.01.
    Pflanzenschutztagung Bezirksstelle Bremervörde

  •  
    18.01.
    Pflanzenschutztagung Bezirksstelle Bremervörde

  •  
    19.01.
    Kartoffelbautagung

  •  
    19.01.
    Das digitale Agrarbüro: Wie können Softwarelösungen wie top farmplan mich unterstützen?

  •  
    19.01.
    Ahlemer Forum Online

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    19.01.
    Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildung Gärtner (Produktion und Einzelhandel)

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    19.01.
    Online-Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich

  •  
    19.01.
    Webseminar: Kümmern wir uns gut genug um die Trockensteher?

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