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Weiterbildungsstipendium: Begabung hat viele Gesichter

Webcode: 01012564

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium" richtet sich an junge Menschen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss erzielt haben und sich für den beruflichen Aufstieg weiterqualifizieren möchten.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung.
Bewerben kann sich, wer entweder

  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb auf dem Treppchen gestanden hat (Plätze 1 bis 3) oder
  • seine/ihre Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
    und
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme jünger als 25 Jahre ist.

Absolventen und Absolventinnen, die für eine Aufnahme in Frage kommen, werden entweder direkt nach der Prüfung oder im Rahmen einer Freisprechungsfeier von den Ausbildungsberater/innen der Landwirtschaftskammer informiert, bzw. können im Downloadcenter auf die entsprechenden Unterlagen zugreifen. Bewerbungsschluss für die Aufnahme ist der 15.9. jeden Jahres. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Vollzeitstudenten/innen oder Hochschulabsolventen/innen sind von der Förderung über das Weiterbildungsstipendium ausgeschlossen. Sie finden Informationen unter www.stipendiumplus.de.

Was wird gefördert?
Die Kosten anspruchsvoller, fachbezogener beruflicher oder allgemeiner Weiterbildungsmaßnahmen können gefördert werden. Dazu zählen auch Seminare, die der Entwicklung fachübergreifender und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Förderschwerpunkte sind Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meisterkurse), der Erwerb fachbezogener, beruflicher Qualifikationen, sowie Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die Landwirtschaftskammer bzw. die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von drei Jahren können die aufgenommenen Stipendiaten/innen insgesamt bis zu 7.200 EUR an Zuschüssen für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen, bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme.  Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle beantragt werden. Die Fördermittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellt.

Wer führt das Förderprogramm durch?
Ansprechpartner in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium für die Agrarberufe und Berufe der Hauswirtschaft ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige Stelle. Sie führt die Auswahl der Stipendiaten/innen, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall durch. Auch die Entscheidung über die Förderfähigkeit von qualifizierten Weiterbildungsmaßnahmen, die Berechnung der Zuschüsse und Auszahlung der Gelder erfolgt durch die Landwirtschaftskammer.
Mehr zum Weiterbildungsstipendium und anderen Stipendien finden Sie auch auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Desweitern bietet die Stiftung für Begabtenförderung der deutschen Landwirtschaft e. V. für junge Berufstätige in einem Beruf des Agrarbereichs ebenfalls ein Stipendium.