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Einstiegsqualifizierung - eine Chance für den Berufseinstieg

Webcode: 01012565

 Die Einstiegsqualifizierung (EQ) dient Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung.

Wer wird gefördert?

Ausbildungsplatzsuchende, die hinsichtlich individueller, eingeschränkter Vermittlungsperspektiven bisher in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten bzw. noch nicht über eine entsprechende Ausbildungsreife verfügen.

Was wird gefördert?

Die EQ orientiert sich an Ausbildungsinhalte anerkannter Ausbildungsberufe und soll auf eine spätere Berufsausbildung vorbereiten. Einstiegsqualifizierungen werden nach Vorgaben der LWK ausgestaltet.

Beginn und Dauer der Förderung

Die Förderung beginnt jeweils am 1. Oktober eines Jahres. Die Förderung dauert mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1. August ist für Bewerber/innen aus den Vorjahren, Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte möglich. Das Ende einer EQ soll die Aufnahme einer Berufsausbildung ermöglichen.

Vertragsverhältnisse der Fördermaßnahmen

Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Mit dem geförderten Teilnehmer / der geförderten Teilnehmerin wird ein Einstiegsqualifizierungsvertrag geschlossen. Das Ziel einer EQ ist die Übernahme in eine Berufsausbildung. Die Zeit der EQ kann im Einzelfall auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

Vorteile für Ihren Betrieb

  • Sie bieten Ausbildungssuchenden mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven eine neue Chance.
  • Sie lernen Ihre Nachwuchskräfte näher kennen und sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
  • Sie haben bisher noch nicht ausgebildet? Eine EQ kann auch für Sie der Einstieg in die Berufsausbildung sein. Sprechen Sie uns an!

Vergütung, Sozialversicherung und Förderung

  • Für die EQ-Vergütung erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber bis zu 262,00 € monatlich.
    Dazu erhält das Unternehmen einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 131,00 €. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.
  • Soweit tarifliche Vergütungen gelten, sind diese einzuhalten. Die Förderung wird nur bis zu der maximalen Förderhöhe gewährt.

Berufsschule im Rahmen der EQ

Berufsschulpflicht besteht nicht, der Berufschulunterricht wird jedoch empfohlen.

Zeugnis und Zertifikat der LWK

  • Die Teilnehmer erhalten ein betriebliches Zeugnis. Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
  • Die LWK stellt auf Grundlage des betrieblichen Zeugnisses auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung aus.

Ablauf der EQ

  • Melden Sie das EQ-Angebot an die LWK und Ihre Agentur für Arbeit.
  • Falls Ihr EQ-Interessent noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, schicken Sie ihn bitte zu seiner zuständigen Agentur für Arbeit, damit die Fördervoraussetzungen geklärt werden können.
  • Holen Sie eine vorläufige Zusage für die Förderung bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
  • Legen Sie im Vorfeld der EQ mögliche Betriebsstationen, Praktikumsinhalte, Qualifizierungsbausteine, Dauer, Vergütung sowie Auswahlkriterien für Ihre Interessenten fest.
  • Stimmen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit ab, ob unterstützende sozialpädagogische Hilfen erforderlich und möglich sind. Die Kosten können Ihrem Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
  • Verwenden Sie das als Download zur Verfügung stehende Vertragsmuster der LWK und leiten Sie bitte eine Vertragskopie an die LWK weiter.
  • Stellen Sie einen Antrag zur Förderung der Praktikumsvergütung bei Ihrer Agentur für Arbeit und fügen Sie eine Ausfertigung des EQ-Vertrages bei.
  • Melden Sie schließlich Ihren EQ-Teilnehmer bei der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft an und legen Sie die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung bitte Ihrer Agentur für Arbeit vor.

Beispiele

Berufspezifische Qualifizierungsbausteine finden Sie jeweils im Downloadcenter.

Was Sie noch wissen sollten

Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung vor Beginn der Laufzeit des EQ-Vertrages bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder ARGE in dem Bezirk stellen, wo der EQ-Teilnehmer / die EQ-Teilnehmerin seinen / ihren Wohnsitz hat. Die Bewilligung Ihres Antrages erfolgt ausschließlich durch die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE durch schriftlichen Bescheid. Die LWK genehmigt keine Einstiegsqualifizierungen.

Weiter Informationen zum Thema Einstiegsqualifizierung finden Sie im Downloadcenter.