Zwischenprüfung - Voraussetzungen, Anmeldung, Ablauf
Die Zwischenprüfung findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend, um später zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Zur Teilnahme an der Zwischenprüfung hat der Ausbildungsbetrieb den Prüfling rechtzeitig anzumelden. Anmeldefrist ist jeweils der 15. März des Jahres. Hier finden Sie das zugehörige Anmeldeformular (PDF, 78 KB). Ebenso können Sie die Übersicht über die aktuellen Prüfungstermine (PDF, 155 KB)herunterladen.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und betrieblich durchgeführt. In der schriftlichen Prüfung (90 Minuten) sind praxisbezogene Aufgaben aus folgenden Gebieten zu bearbeiten:
- Der Ausbildungsbetrieb, Berufsbildung, Umweltschutz,
- Pflanzenproduktion und
- Tierproduktion.
Die betriebliche Prüfung findet praktisch und mündlich im Zusammenhang statt. Sie beinhaltet 2 Arbeitsproben mit anschließendem Prüfungsgespräch in den Bereichen
- Pflanzenproduktion
- Tierproduktion
Ferner erfolgt eine Kontrolle der Berichtshefte.