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Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Meisterprüfungen

Webcode: 01036940

Sie haben Ihre Meisterprüfung zwischen dem 1. Juli 2020 bis 31.10.2013 erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie 1.000 Euro Weiterbildungsprämie beantragen. Antragstellungen ist seit 21. Juli 2020 bis 31.12.2023 über die NBank in Hannover möglich.

Euro-Geldscheine und -Münzen
Euro-Geldscheine und -MünzenWolfgang Ehrecke

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert durch die neue Weiterbildungsprämie Absolventinnen und Absolventen, die ab dem 1. Juli 2020 ihre Meisterprüfung in der Industrie, im gewerblich-technischen Bereich oder im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich erfolgreich abgelegt haben. Hierdurch soll ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.

Grundbedingung für eine Gewährung der Prämie - neben dem Nachweis der erfolgreichen Meisterprüfung – ist, dass die Absolvent/innen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.

Die Weiterbildungsprämie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes Niedersachsen als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch einmalig gewährt. Sie wird als Zuschuss geleistet und muss demnach nicht zurückgezahlt werden. Sie ist befristet bis zum 31. Dezember 2023 zu beantragen und unabhängig von einer möglichen Förderung über Aufstiegs-Bafög.

Anträge können dort für erfolgreiche Meisterprüfungen mit Abschluss zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31. Oktober 2023 online gestellt werden. 

Zuständig für das Antragsverfahren ist die NBank.

Die Landwirtschaftskammer steht für Rückfragen zur Weiterbildungsprämie gern zur Verfügung.