Neue Rahmenbedingungen in der Agrarförderung ab 2015
In Deutschland werden ab 2015 neue flächenbezogene Maßnahmen im Rahmen der Direktzahlungen angeboten.
Dabei handelt es sich um:
· Basisprämie
· Greeningprämie (Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden)
· Umverteilungsprämie
· Junglandwirteprämie
· Kleinerzeugerregelung
Da die Vorgaben der einzelnen Prämienarten sehr umfangreich sind, wurde die Informationsbroschüre "Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland – Ausgabe 2015" vom BMEL herausgegeben. Diese Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über das neue Antragsverfahren 2015.
Die o.g. Flächenprämien sind an eine ordentliche Bewirtschaftung der Flächen und an die Einhaltung der hohen europäischen Standards im Tier-, Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz gebunden. Die Landwirte werden nach EU-weiten Vorgaben auf die Einhaltung der Standards geprüft (Cross Compliance). Bei Verstößen erfolgen Kürzungen der EU-Direktzahlungen. Ein Landwirt, der die Direktzahlungen erhält, muss grundsätzlich im gesamten Betrieb die Cross Compliance-Verpflichtungen einhalten. Eine Ausnahme ist nur im Rahmen der Beantragung der Kleinerzeugerregelung möglich. Die derzeitigen CC-Vorgaben ersehen Sie in der unten aufgeführten Infobroschüre.
