Ökologische Vorrangflächen – Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (ÖVF-Typ 60)
Welche Arten dürfen verwendet werden, sind Mischungen erlaubt, was ist hinsichtlich der Nutzung zu beachten?
Für den Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen auf im Umweltinteresse genutzten Flächen (Art. 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013) dürfen gemäß Art. 45 Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 639/2014 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung die in Anlage 4 (siehe Anhang) aufgeführten Arten angebaut werden. Sofern die in Anlage 4 genannten Arten vorherrschen, dürfen sie auch in Mischungen mit anderen Pflanzen angebaut werden.
Eine Festlegung von verbindlichen Anteilen an einer Saatgutmischung von stickstoffbindenden Pflanzen und anderen Pflanzen ist nicht gesetzlich geregelt. Bei einer solchen ökologischen Vorrangfläche ist für den Tatbestand des „Vorherrschens“ der Leguminosen ein (augenscheinliches) Überwiegen der Leguminosen am Pflanzenbestand entscheidend.
Bei der Nutzung von Mischungen von stickstoffbindenden Pflanzen und anderen Pflanzen ist § 32 Absatz 2 und 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung hinsichtlich der Zeiträume zu beachten, auf denen sich die stickstoffbindenden Pflanzen auf der Fläche befinden müssen (15. Mai – 15. August bei bestimmten grobkörnigen Leguminosen bzw. 15. Mai 31. August bei allen anderen in Anlage 4 aufgeführten Leguminosen). Im Rahmen dieser Vorgaben ist bei den in § 32 Absatz 3 genannten Arten auch eine Schnittnutzung vor dem 31. August möglich. Bei einer Schnittnutzung gibt es keine weitere Einschränkung hinsichtlich des Verwendungszwecks (z. B. Verfütterung, Substrat für Biogasgewinnung).
Anlage 4 zu § 32 DirektZahlDurchfV:
Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Botanische Bezeichnung |
Deutsche Bezeichnung |
Glycine max |
Sojabohne |
Lens spp. |
alle Arten der Gattung Linsen |
Lotus corniculatus |
Hornschotenklee |
Lupinus albus |
Weiße Lupine |
Lupinus angustifolius |
Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine |
Lupinus luteus |
Gelbe Lupine |
Medicago lupulina |
Hopfenklee (Gelbklee) |
Medicago sativa |
Luzerne |
Medicago x varia |
Bastardluzerne, Sandluzerne |
Melilotus spp. |
alle Arten der Gattung Steinklee |
Phaseolus vulgaris |
Gartenbohne |
Pisum sativum |
Erbse |
Trifolium alexandrinum |
Alexandriner Klee |
Trifolium hybridum |
Schwedenklee (Bastardklee) |
Trifolium incarnatum |
Inkarnatklee |
Trifolium pratense |
Rotklee |
Trifolium repens |
Weißklee |
Trifolium resupinatum |
Persischer Klee |
Trifolium subterraneum |
Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee) |
Onobrychis spp. |
alle Arten der Gattung Esparsetten |
Ornithopus sativus |
Serradella |
Vicia faba |
Ackerbohne |
Vicia pannonica |
Pannonische Wicke |
Vicia sativa |
Saatwicke |
Vicia villosa |
Zottelwicke |
Trigonella foenum-graecum |
Bockshornklee |
Trigonella caerulea |
Schabzigerklee |