Agrarförderung

Agrarförderung Niedersachsen

Wildpflanzen

Förderung

Seit Juni können in Niedersachsen Anträge zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen mit der Nutzung zur energetischen Gewinnung gestellt werden. Gefördert wird die Anlage und Pflege von mehrjährigen Blühflächen mit dreijähriger Nutzung auf Ackerland als Ausgleich von Bewirtschaftungs- bzw. Nutzungsverlusten. Hinweis: Antragsteller mit erstmaliger Ernte in 2022 können bis zum 10.09.22 bei den zuständigen Bewilligungsstellen formlos beantragen, auf die Ernte aufgrund der Trockenheit zu verzichten, insofern der Bestand eine Ernte nicht zulässt. Der Antrag wird seitens der Bewilligungsstelle geprüft und die Flächen vom Prüfdienst durch in Augenscheinname geprüft. Bitte geben Sie beim Antrag die entsprechenden Flächen an. Auszahlungsanträge sind weiterhin bis zum 30.09.22 zu stellen.

Hochwasser 2023/2024

Hochwasser 2023/2024 - Hilfsprogramm –> Foto-Dokumentation

Aktuell ist ein Hochwasser-Hilfsprogramm in Vorbereitung. Dazu wird ein Nachweis etwaiger Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen inkl. Grünland zwingend notwendig sein. Dieser Nachweis kann durch digitale Bilder mittels FANi-App erbracht werden.

Eichen-Buchen Mischwald

Forstliche Förderung in Niedersachsen

Die forstliche Förderung des Landes Niedersachsen beinhaltet die Förderung des Waldbaus und die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geförderten Maßnahmen.

Extensivgrünland

Erhaltung von Dauergrünland

Als ein Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ).

Diese App eröffnet Antragsteller*innen, die einen Antrag auf EU-Agrarförderung im Antragsjahr 2021 gestellt haben, die Möglichkeit, mithilfe von Fotos eigenständig Unstimmigkeiten zu ihrem Antrag aufzuklären und Antragsvoraussetzungen nachzuweisen.

Smartphone-App „FANi“

Mit der kostenlosen App FANi gibt es in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die Möglichkeit mit Hilfe von entsprechenden Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen.

Demofläche der Versuchsstation Borwede

Aktuelle Informationen zu den neuen AUKM ab 2022

Anpassung der Höchstgrenzen aufgrund Überzeichnung Die aktuellen Hochrechnungen der Antragszahlen für die AUKM 2022 ergeben eine Überzeichnung der verfügbaren AUKM-Mittel für Niedersachsen. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium eine Kappung einzelner Maßnahmen beschlossen

Demofläche der Versuchsstation Borwede

Information zur GAPAusnV und „schützenswerte Brache“

Gem. § 3 I GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV vom 14.12.2022 kann für das Antragsjahr 2023 auch eine Fläche für GLÖZ 8 angerechnet werden, die für die Erzeugung von Getreide (außer Mais), Sonnenblumen oder Leguminosen (außer Soja) genutzt wird, soweit die Fläche nicht für ÖR 1 a oder 1 b beantragt wird oder Zahlungen für AUKM für die stillgelegten Flächen erfolgen.