Namen, Adressen, E-Mail
Bei Betriebssitz (nieders. Antragsteller) bzw. Flächenbewirtschaftung (Betriebssitz außerh. Niedersachsen) in folgenden Landkreisen:
Stand: 11.01.2018
Alle landwirtschaftlichen Flächen sind in dem Bundesland grafisch zu beantragen in dem diese Flächen liegen (Belegenheitsprinzip). Das bedeutet für Betriebe mit Flächen in mehreren Bundesländern, dass auch auf verschiedene Datensysteme für die Beantragung des Sammelantrages auf Agrarförderung zugegriffen werden muss.
Stand: 09.12.2020