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Quereinstieg: Mit Berufspraxis Berufsabschluss nachholen

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Personen, die bereits viel Erfahrung mitbringen, da sie langjährig haupt- oder nebenberuflich ohne Ausbildung als Landwirt/in, Gärtner/in, Hauswirtschafter/in, Fachkraft Agrarservice oder Pferdewirt/in gearbeitet haben, müssen ihren Beruf nicht neu erlernen. Ihnen fehlt häufig einfach der Nachweis, dass sie ihn beherrschen.

Quereinstieg-Rechtsgrundlage
Quereinstieg-Rechtsgrundlage - © Mechtild SeyberingMechtild Seybering
Deshalb ist in diesen Berufen ein Quereinstieg möglich. Das heißt, dass erfahrene Landwirte, Gärtner usw. ohne vorherige Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden können. Dazu sind allerdings einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, müssen Sie mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit in dem jeweiligem Beruf tätig gewesen sein. Bei hauptberuflicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet für diese Zielgruppe in einigen Berufen Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung, in denen theoretisches und praktisches Wissen vermittelt wird, an. Die Vorbereitungslehrgänge werden an verschiedenen Standorten in Niedersachsen, z. T. in Kooperation mit anderen Bildungsträgern angeboten. In der Regel sind die Lehrgänge berufsbegleitend, z. T. werden aber Vollzeitlehrgänge angeboten.

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorbereitungslehrgängen, den Zulassungsvoraussetzungen und Ansprechpartner für folgende Ausbildungsberufe, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Punkt:

Seminarteilnehmerin im Schweinestall
Seminarteilnehmerin im Schweinestall - © Charlotte WolframmCharlotte Wolframm, Journalistin

  1. Landwirt/in
    Teilzeitlehrgang Landwirt/in (verschiedene Standorte)
     
  2. Hauswirtschafter/in
     
  3. Gärtner/in
     
  4. Pferdewirt/in

 

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