Großes Interesse am Webseminar zur Bauernmilliarde
Investitionsprogramm Landwirtschaft (IuZ) - Der zweite Anlauf zur Antragstellung von Maschinen und Geräten sowie Wirtschaftsdüngerlagerstätten im Förderprogramm des BMEL und der Rentenbank startet voraussichtlich Ende März/Anfang April 2021. Das haben wir zum Anlass genommen ein Webseminar am 16. Februar 2021 zu organisieren, um Ihnen zu zeigen, was gefördert wird, wie die Antragstellung funktioniert, welche Techniken besonders emissionsschonend sind und welche Vorgaben es zum Lagerraum gibt. Weitere Informationen zum erfolgreich durchgeführten Online-Seminar lesen Sie hier.
Im ersten Vortrag „Von der Registrierung bis zum Förderantrag“ wurde von Frau Laura Jans-Wenstrup (FB 3.1) auf die einzelnen Voraussetzungen zur Förderung, die Förderhöhe und die bei der Antragstellung zu beachtenden Vorgaben hinsichtlich der Fördergegenstände hingewiesen. Darüber hinaus wurde allen Antragstellern empfohlen, bereits vor der Freischaltung des Online-Antrags, Anfang März, eine Registrierung auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank vorzunehmen, um bei der Antragstellung Zeit zu sparen. Die Erfahrungen der ersten Antragstellung am 11. Januar 2021 haben gezeigt, dass die Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte bereits nach einigen Stunden und für Wirtschaftsdüngerlagerstätten nach einigen Tagen vergriffen waren. Zudem wurde die konkrete Antragsabwicklung, die einzureichenden Unterlagen und mögliche Knackpunkte abgebildet. Die lebhafte Diskussion im Anschluss an den Vortrag zeigte, dass das Thema auf großes Interesse stieß. Neben grundsätzlichen Fragen nach den Fördervoraussetzungen und zur Durchführung des Windhundverfahrens wurden auch Einzelfallfragen diskutiert.
Der zweite Referent Herr Ostermann (FB 3.2) befasste sich mit der Fragestellung „Förderung der Maschinen – Was ist sinnvoll?“. Durch das Investitionsprogramm Landwirtschaft werden Maschinen zur emissionsarmen Dünger- und Pflanzenschutzausbringung gefördert. Eine Fördervoraussetzung ist, dass der Fördergegenstand in jedem Fall auf der so genannten Positivliste der Rentenbank aufgeführt sein muss. Daher wurden diese Techniken übersichtlich beleuchtet und mittels aufgeführter Vor- und Nachteile bewertet. Abschließend blieb festzuhalten, dass die Maschinen nicht nur die Voraussetzungen der Förderung einhalten müssen, sondern vor allem auf den Betrieb und auf die bereits genutzte Software abgestimmt sein muss. Die Diskussion war durch spannende Fragen zur Förderfähigkeit von speziellen Maschinen, Sensortechniken, GPS-Systemen oder Kombinationen von verschiedenen Techniken geprägt.
Als weiterer Fördergegenstand im Investitionsprogramm Landwirtschaft gilt der Bau von Wirtschaftsdüngerlagerstätten. Da auch hier viele Vorgaben einzuhalten und umzusetzen sind wurde das Online-Seminar durch den Referenden Herr Dr. Sweers (FB 3.12) mit dem Vortrag „Förderung Wirtschaftsdüngerlagerstätten – Wie groß muss der Lagerraum sein?“ fortgeführt. Die interessante Gegenüberstellung der gesetzlichen Vorgaben der Düngeverordnung im Vergleich zu den Anforderungen des Investitionsprogramm Landwirtschaft, die maßgeblich durch den Lagerkapazitätenrechner der Rentenbank nachzuweisen sind, führte zu einer angeregten Diskussion.
Der Vortrag von Herrn Technow (FB 3.2) rundete die Veranstaltung ab. Er ging schlussendlich auf die „Förderung von Gülleseparationsanlagen und Wirtschaftsdüngerausbringtechnik – Was ist sinnvoll?“ ein. Dabei konkretisierte er die förderfähigen Anlagen, zeigte Vor- und Nachteile auf und machte deutlich, was solche Investitionen an Kosten pro ha bedeuten. Da die Antragstellung von Separationsanlagen im ersten Antragsverfahren Anfang Januar 2021 noch nicht möglich war, wurde in der Diskussion vermehrt darauf eingegangen.
Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung!
Durch das Seminar und die Diskussion führte Ruth Beverborg von der LWK Niedersachsen. Sie fasste folgende wichtige Punkte zusammen:
- die Investitionen sollten für den Betrieb in erster Linie ökonomisch sinnvoll und nicht allein durch die Förderung hervorgerufen sein
- die Registrierung bei der Rentenbank sollte bereits vor der Antragstellung erfolgen
- zum Zeitpunkt der Antragstellung sollten alle notwendigen Daten: 3 Angebote, Betriebsnummer, Kontoverbindung, Bilanzsumme und Jahresumsatz vorliegen
Weitere Informationen finden sie im Artikel Investitionsprogramm Landwirtschaft - Antragstellung 2021 bis 2024 möglich. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Berater*innen.