Verbot der betäubungslosen Kastration ab dem 01.01.2021
Mit Beginn des Jahres 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Eine Alternative stellt die Ferkelkastration mittels Isofluran oder die Immunokastration dar. Entscheidet sich der Betrieb für die Narkose mittels Isofluran, ist diese selbst oder durch den Tierarzt durchführbar. Eine selbstständige Durchführung setzt, einen Sachkundenachweis voraus.
Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung schreibt nach Durchführung der Narkose mittels Isofluran eine Dokumentation der Anzahl der Anwendungen, das Datum sowie mögliche Komplikationen (Narkosezwischenfälle) vor. Des Weiteren muss ein Notfallplan für Narkosezwischenfälle am Standort des Gerätes hinterlegt sein, damit im Falle von Problemen ein schnelles und sicheres Handeln gewährleistet ist.
Diese Dokumente stehen hier für Sie zur Verfügung.
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