Ab April 2021: Registriernummer für alle Standorte der Tierhaltung notwendig
Der EU-Tiergesundheitsrechtsakt schreibt vor, dass jeder Stall bzw. jeder Standort der Tierhaltung zukünftig eine Registriernummer vorweisen muss.
Bislang war es möglich, Betriebe als seuchenhygienische Einheit zusammenzufassen und auf verschiedene Registriernummern zu verzichten. Auch Pachtställe in der Nähe zum Stammbetrieb konnten zum Stammbetrieb hinzugezählt werden und eine weitere Registriernummer war nicht notwendig. Ab dem 21. April 2021 müssen nun aber sämtliche Standorte der Tierhaltung eine eigene Registriernummer aufweisen.
Damit müssen die Verhältnisse jetzt aktiv neu geregelt werden. Wir unterstützen Sie dabei gern.
Kontakt:
Sonja Kornblum
Sandra Wiegrefe
Ria Henning
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