Förderprogramm für Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft startet am 11.01.2021
Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet ein Förderprogramm für Investitionen in Klima-, Umwelt- und Naturschutz an. Das Programm startet am 11.01.2021 und ist befristet auf vier Jahre (Ende: 31.12.2024).
Förderfähig sind:
- Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur Düngerausbringung, mechanischen Unkrautbekämpfung und zum Pflanzenschutz,
- (Mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
- Lagerstätten von Wirtschaftsdünger, wenn diese nicht Bestandteil einer Stallbaumaßnahme sind:
- Gülle-Lagerbehälter mit Abdeckung,
- Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung,
- Festmist-Lagerstätten (außer für Geflügelmist),
- Lagerstätten von Geflügelmist bzw. Geflügeltrockenkot mit Überdachung.
Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Unternehmen, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.
Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag liegt bei 10.000 Euro. Bei landwirtschaftlichen Betrieben beträgt der Zuschuss 40 % der Investitionssumme. Sowie 10 % für mittlere und 20 % für Kleinst- und kleine Lohnunternehmen und Maschinenringe. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 2 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum begrenzt.
Der Zuschuss wird mit einem Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den der Antragsteller bei der Hausbank beantragt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakte
Sonja Kornblum
Außenstellenbeauftragte Außenstelle Soltau-Fallingbostel, Wirtschaftsberatung
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