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Freiwillige Vereinbarungen im Wasserschutz

Webcode: 01007318 Stand: 31.12.2019

Freiwillige Vereinbarungen sind finanziell geförderte Vertragsleistungen der Landwirte zum Grundwasserschutz.
Die Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen, werden zwischen dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen und dem Landwirt geschlossen.
Die Förderungen für Freiwillige Vereinbarungen werden gewährt um wirtschaftliche Nachteile durch die Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarungen auszugleichen.

Schleppschlauchtechnik
SchleppschlauchtechnikRegine Reebmann
Die Freiwilligen Vereinbarungen werden angepasst an

  • Notwendigkeit und Ansprüche an die Trinkwasserqualität
  • Gegebenheiten des WGG
  • Möglichkeiten und Bereitschaft der landwirtschaftlichen Betriebe im WGG

Fragen Sie den Berater in Ihrem Gebiet!

 


Beispiele für einjährige freiwillige Vereinbarungen

 

Stickstoffkonservierung

  • Zwischenfruchtbau 
  • Untersaaten z.B. in Mais
  • reduzierte Bodenbearbeitung / Direktsaatverfahren

Optimierte Nährstoffausnutzung

  • Exakt-Miststreuer / Schleppschlauchtechnik für Gülle
  • Variation der Bestandesdichte z.B. Engsaat in Mais
  • Reihendüngung

Stickstoffreduzierung

  • verringerte N-Düngungshöhe in Ackerkulturen
  • Extensivierung von Grünland

 


Beispiele für langjährige freiwillige Vereinbarungen

  • Getreidebau statt Kartoffeln und / oder Mais
  • Anbau einer Sommerung nach Raps
  • Feldgrasanbau – statt Ackernutzung
  • Erhalt und Förderung von Dauerbrachen

 


 

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER):
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
Die Wasserschutzberatung wird mit Landesmitteln und Mitteln der Europäischen Gemeinschaft geförder

EU-Flagge
EU-FlaggeRegine Reebmann