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  • Anforderungen an die Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten

    GüllebehälterAusreichende Wirtschaftsdünger- und Gärrestlagerkapazitäten sind die Voraussetzung für die Umsetzung einer pflanzenbedarfsgerechten Düngung. Vor diesem Hintergrund enthält die Düngeverordnung (DüV) entsprechende Regelungen zur Bemessung der Gülle- und Gärrest- sowie Festmist- und Kompostlagerkapazitäten. Nachfolgend werden die Inhalte der DüV bez. der jeweiligen Regelungen näher erläutert und dargestellt, was dieses in der Umsetzung für die landwirtschaftlichen Betriebe und Biogasanlagenbetreiber bedeutet.

    Stand: 18.11.2019  

  • Aktuelle Informationen zum Thema „Rote Gebiete“

    Aktuelle Informationen zum Thema Umsetzung Paragraph 13 Abs. 2 Düngeverordnung „Rote Gebiete“ entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Stand: 04.11.2019  

  • Erlass zur Lagerraumerweiterung von Tierhaltungsanlagen

    Es gibt eine neue verfahrenstechnische Regelung bei Baugenehmigungsverfahren für Lagerraumerweiterung von Tierhaltungsanlagen (ohne Tierplatzänderung). Die Details dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

    Stand: 23.10.2019  

  • NIRS-Sensoren auf Güllewagen – praxisreif für die Dokumentation nach Düngerecht?

    NIRS-Sensoren werden schon seit längerem auf Feldhäckslern eingesetzt, um die Trockensubstanz des Erntegutes zu bestimmen. Schon seit 2007 gibt es auch ein NIRS-System zur Bestimmung von Trockensubstanz und Nährstoffen in flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Gärresten, doch erst seit den letzten drei Jahren interessiert sich die Praxis dafür. Hintergrund ist vor allem die Dokumentation der Inhaltstoffe nach den Bestimmungen des Düngerechts einerseits beim Inverkehrbringen (Deklaration und Dokumentation der Nährstoffgehalte) sowie andererseits die Feststellung wesentlicher Nährstoffgehalte vor der Ausbringung. Ziel ist es, die aufwändige Probenahme zu vermeiden und die Zeit bis zum Eintreffen des Laborergebnisses zu verkürzen.

    Stand: 14.08.2019  

  • Düngung nach früh geerntetem Mais

    Aufgrund der Trockenheit wurde in einigen Regionen Niedersachsens bereits mit der Ernte des Silomaises begonnen. Diese Not-Ernte geschieht zu einem außergewöhnlich frühen Zeitpunkt und einige Betriebe überlegen noch Gräser zur Futternutzung oder eine Zweitfrucht als Energiepflanze (z.B. Grünroggen u.a.) anzubauen. Natürlich kann diese Aussaat nur Erfolg haben, wenn auch in Kürze noch ausreichende Niederschläge fallen. Ohne Niederschläge besteht auch kein Düngebedarf, da kein Pflanzenwachstum stattfinden kann.

    Stand: 06.08.2019  

  • Erlass des ML zum Nachfolgekonzept RAM
  • Frage-Antwort Katalog zur Düngeverordnung
  • Kennzeichnungsvorschriften für Wirtschaftsdünger - aktualisiert
  • Hinweise zur Düngung im Spargelanbau
  • Aufbringung von Mikronährstoffen, Saatgutbeizen und Formulierungshilfsmitteln
  • Wer ist aufzeichnungspflichtig im Rahmen der Düngeverordnung?
  • Kennzeichnungsbeispiele für Klärschlämme aktualisiert!
  • Novellierte DüV: Verschärfte Regelung zur Aufzeichnung von Nährstoffgehalten
  • Warendeklaration für Wirtschaftsdünger
  • Gülleausbringung: Alte Prallteller ab 2016 verboten
  • Zwischenlagerung von Stallmist und Geflügelkot neu geregelt
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