Düngebehörde

Küchen- und Speiseabfälle nicht mehr notifizierungspflichtig!

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Bei der Verbringung von Abfällen aus einem Mitgliedstaat der EU, in einem anderen Mitgliedstaat sind Vorgaben einzuhalten, die in der in der Verordnung (EG) 1013/2006 vom 14.06.2006 geregelt sind. Unter diese Regelung fielen bisher auch die Küchen- und Speiseabfälle nach Art. 3 Abs 1 Buchstabe b) iii) VVA. Hiergegen hat ein Unternehmen Klage eingereicht und hat mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofs am 23.05.2019 Recht bekommen. Somit sind Küchen- und Speiseabfälle nicht mehr notifizierungspflichtig, wenn diese aus anderen Mitgliedsstaaten der EU nach Deutschland verbracht werden sollen.