Nmin-Richtwerte für die Düngebedarfsermittlung in 2019
5-jährige Durchschnittswerte der Nmin-Richtwerte (2014-2018) zur Vorplanung der Düngebedarfsermittlung 2019
Die neue Düngeverordnung verpflichtet den Landwirt dazu, vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor mit Düngemitteln den Düngebedarf zu ermitteln und zu dokumentieren. Bis die aktuellen Nmin-Werte vorliegen (dieses können eigene Untersuchungen oder Richtwerte der LWK sein), haben Sie die Möglichkeit zum Zweck der Vorplanung mit vorläufigen Nmin-Werten die Bedarfsermittlung zu rechnen. Hierfür können die im Anhang beigefügten Nmin-Werte im 5-jährigen Mittel verwendet werden. Diese liegen für den kommenden Planungszeitraum 2019 bereits vor. Bitte verwenden Sie für die Düngebedarfsermittlung 2019 ausschließlich die Tabelle Nmin-Richtwerte 5-jähriges Mittel (2014-2018).
Wir weisen jedoch darauf hin, dass für die eigentliche Düngebedarfsermittlung dann die jeweils aktuellen Nmin-Werte zu verwenden sind.
