Haushaltssatzung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Amtliche Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die 18. Kammerversammlung hat am 26. November 2020 gem. § 5 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen i.V. mit § 21 Abs.1 der Hauptsatzung die
Satzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2021 (HAUSHALTSSATZUNG 2021)
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird
1. im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 200.411.941 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 257.681.113 €
2. im Finanzhaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 207.201.421 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 217.116.188 €
festgesetzt.
§ 2
Der Beitragssatz für das Jahr 2021 beträgt für
a) die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 9,0 v.T. der Bemessungsgrundlage nach § 27 Abs.2 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachen und
b) die Betriebe der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei 5 Euro je Meter der Bemessungsgrundlage nach § 27 Abs.3 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachen
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Haushaltssatzung und den Beitragssatz gem. § 3 Abs. 2 LwKG genehmigt.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
Gem. § 26 der Hauptsatzung der Landwirtschaftskammer erfolgt die Bekanntmachung der gesamten Haushaltssatzung (§ 1-10) mit Genehmigung des Vorstandes durch Auslegung in der Hauptverwaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg, Mars-la-Tour-Str. 2, Zimmer 106. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat und beginnt am Tage nach der Veröffentlichung.
Oldenburg, 11.01.2021
gez. Schwetje
Präsident