Kammerversammlung: Ersatzwahl Wahlkreis 2 (Bezirksstelle Oldenburg-Nord) WG 1
Amtliche Bekanntmachung über eine erforderliche Ersatzwahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Im Wahlbezirk 2 (Landkreise Ammerland, Friesland und Wesermarsch sowie die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven) hat ein Mitglied der Wahlgruppe 1 (Arbeitgebervertreter) die Wahl zur Kammerversammlung nicht angenommen.
Für die erforderliche Ersatzwahl können bis zum 13. November 2020, 18:00 Uhr, Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter oder der zuständigen Bezirksstelle Oldenburg-Nord eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung ist als Anhang beigefügt. Ihr sind die Einzelheiten und Voraussetzungen für die Einreichung eines Wahlvorschlages zu entnehmen.
Wird in einem Wahlkreis für eine Wahlgruppe nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so findet eine Wahl nicht statt; die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber gilt als gewählt (§ 12 a Abs. 5 LwKG).
Bitte ergänzen Sie in der Anlage 7 den Beruf der Bewerberin oder des Bewerbers.

