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Landwirt/in: Abschluss eines Ausbildungsvertrages

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Keine Ausbildung ohne Vertrag: Ein eingetragener Ausbildungsvertrag ist die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausbildung.

 

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb zu Beginn der Ausbildung abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag kann heruntergeladen und handschriftlich ausgefüllt oder online bearbeitet und ausgedruckt werden (siehe Hinweise zum Ausfüllen).

Dieser Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung einschließlich des Statistikbogens und des Bogens für Vermerke (=  8 Seiten)  mit den erforderlichen Unterlagen umgehend bei den zuständigen Ausbildungsberatern/innen an den Bezirks- oder Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.
Die richtig ausgefüllten und vollständigen Unterlagen werden von dort an die zuständige Stelle der Landwirtschaftskammer zur Eintragung weitergeleitet. Nach Registrierung erhalten die Vertragspartner jeweils eine Ausfertigung des Ausbildungsvertrages zurück.

Besonders zu beachten sind die zusätzlichen Hinweise zur Auswahl der Betriebszweige, die aktuellen Sätze für die Ausbildungsvergütung und Urlaubsansprüche, die Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Jugendarbeitsschutz sowie ggf. die Informationen zum Auslandspraktikum  innerhalb der Ausbildung.

Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises ist für jeden Auszubildenden verpflichtend. Aufgrund einer Änderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im Berufsausbildungsvertrag die Form des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises festzulegen. Das Berichtsheft/der Ausbildungs­nachweis ist in schriftlicher  Form (Ordner) zu führen. Berichtshefte, welche mit dem PC z.B. mit der Textverarbeitung „Word“ geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen auch weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form. Das online-Berichtsheft wird aktuell nicht angeboten.

Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden soll, ist unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.

Wenn das Berichtsheft nicht in elektronischer Form (Online-Version) zur Verfügung steht, ist die Berichtsheftführung immer als schriftlich festzulegen.

Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift auch weiterhin vorzulegen!

Im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs bzw. vor Abschluss des Ausbildungsvertrages empfehlen wir den Vertragspartnern Themen, wie Arbeitszeit, Berufsschulbesuch usw. anzusprechen, um spätere Missverständnisse oder falsche Erwartungen zu vermeiden. Nähere Einzelheiten können Sie den Hinweisen zum Einstellungsgespräch entnehmen.