Fortbildung "Geprüfter Forstmaschinenführer / Geprüfte Forstmaschinenführerin "
Ein großer Teil des Holzeinschlages in deutschen Wäldern erfolgt hochmechanisiert. Im Juli 2009 wurde daher für Fachkräfte im Bereich forstlicher Großmaschinen eine bundeseinheitliche Fortbildungsregelung zur geprüften Forstmaschinenführerin / zum geprüften Forstmaschinenführer erlassen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist zuständige Stelle für die Prüfung. Die Prüfungen finden in der Regel im Sommer im Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum Seesen-Münchehof statt. Die Anmeldung (PDF, 48 KB) muss bis zum 30. April des jeweiligen Jahres durch die Ausbildungsbetriebe erfolgen. Das Anmeldeformular zur Forstmaschinenführerprüfung finden Sie im Downloadcenter.
Die Prüfung beinhaltet die Teile:
1. Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik
2. Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte
3. Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren
Zu dieser Prüfung ist zuzulassen, wer
1. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse T oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis ist
und
a.) die Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin mit Erfolg abgelegt hat
oder
b.) die Abschlussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit Erfolg abgelegt hat und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in Betrieben und Unternehmen der Forstwirtschaft hat
oder
c.) eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in Betrieben und Unternehmen der Forstwirtschaft hat.
Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier.