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Gästetoiletten? Es geht auch ohne!

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Direktvermarkter, die im Hofladen eine kleine Imbissecke einrichten möchten, müssen nicht zwangsläufig auch Gästetoiletten bauen. Bei einem kleinen Verpflegungsangebot sind Gästetoiletten in Niedersachsen nicht vorgeschrieben! Erst in etwas größeren Versammlungsstätten (Cafés, Gaststätten, Saalbetriebe, etc.), sind Gästetoiletten vorgeschrieben. Die Anzahl der Gästetoiletten ist aber erst bei mehr als 200 Besucherplätzen geregelt.

Toilettensymbol
Gästetoilette auf dem Landcongerdesign / pixabay.com

Früher konnten sich Gäste in Deutschland ganz sicher darauf verlassen, dass in gastronomischen Betrieben auch Toiletten vorhanden waren. Bei der Frage nach der Toilette ging es daher in Cafés, Gaststätten und Restaurants auch nur um die Frage nach dem Weg, nicht um das Vorhandensein im Allgemeinen. Das ist vorbei!

Die Bundesländer bauen immer mehr Verwaltungsvorschriften ab, so auch Niedersachsen. So ist inzwischen auch eine Gästetoilette nicht mehr selbstverständlich, weil nicht in jedem Fall vorgeschrieben.

 

 

Bei Kleinen Verpflegungseinrichtungen sind nach geltendem Recht Gästetoiletten nicht vorgeschrieben, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:

  • Es werden nur alkoholfreie Getränke angeboten.
  • Es werden nicht mehr als 10 Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt.
  • Die für den Aufenthalt der Gäste bestimmte Fläche übersteigt 40 Quadratmeter nicht.
  • Ein gut lesbarer Hinweis informiert die Gäste bereits am Eingang, dass Gästetoiletten nicht vorhanden sind.

 

Gästetoiletten
Gästetoiletten im HofcaféSabine Hoppe

 

Direktvermarkter, die im Hofladen eine kleine Imbissecke einrichten möchten, benötigen also nicht zwangsläufig auch Gästetoiletten. Das gleiche gilt für Melkhuskes u.ä. kleine Gastronomen. Aber auch wenn Gäste-/Kundentoiletten keine Pflicht sind, empfehlenswert ist ein solches Angebot immer.

In größeren Versammlungsstätten, die jedoch weniger als 200 Besucher fassen, muss laut aktuellem niedersächsischem Recht nur noch eine ausreichende Zahl von Toiletten vorhanden sein. Doch was heißt ausreichend, wenn eine genaue Anzahl nicht mehr vorgegeben ist?

 

 

Angehende Bauernhofgastronomen könnten für die Planung eines Bauernhofcafés die Vorgaben der Versammlungsstätten-Verordnung heranziehen. Diese Verordnung schreibt vor, dass bei unter 1.000 Besucherplätzen pro 100 Sitzplätze mindestens 1,2 Damentoiletten, 0,8 Herrentoiletten und 1,2 Urinale vorhanden sein müssen. Danach empfiehlt es sich bei 80 Sitzplätzen mindestens zwei Damentoiletten sowie eine Herrentoilette plus zwei Urinale zu bauen. Aber reicht das, wenn ein Reisebus mit 50 weiblichen Kaffeegästen ankommt? Auch für Hofcafés gilt das Gleiche wie bei kleinen Verpflegungsangeboten: Wer guten Service bieten möchte, sollte nicht zu sparsam in Sachen Toiletten sein. Lange Wartezeiten vor den Toiletten sind wenig anregend für die Besucher und bringen kein Geld in die Kasse. Nur Gäste, die ausreichend Zeit für Kaffee, Kuchen und Co haben, können den Aufenthalt genießen und verzehren auch das eine oder andere Extra.

Für alle Toilettenräume gilt übrigens, dass sie ausreichend groß sein müssen und den Anforderungen der Hygiene und des Anstandes zu genügen haben. Erst bei Toiletten, die für mehr als 20 Personen verschiedenen Geschlechts bestimmt sind, müssen getrennte Räume für Frauen und Männer vorhanden sein. Jeder Toilettenraum beötigt außerdem einen Vorraum mit Waschbecken. Bei getrennten Toiletten für Männer und Frauen kann ein gemeinsamer Vorraum genutzt werden. Und: Mindestens eine der Toiletten muss barrierefrei zugänglich ausgestattet und gekennzeichnet sein!