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Mit Karte bitte!

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Papier ist out - Plastik ist in. So zumindest beim Bezahlen. Für den Kunden ist das einfach. Doch wie werden der Hofladen, das Hofcafé oder der Urlaubshof dem Trend gerecht? Wie funktionieren bargeldlose Zahlverfahren, und welche Hardware ist erforderlich? Was kostet das? Gibt es Risiken und Nebenwirkungen? Und was bringt die Zukunft?

Kartenzahlung
Kartenzahlungflyerwerk / Pixabay.com
Im Schuhgeschäft, in der Apotheke oder beim Zahnarzt - das passende Lesegerät für Kartenzahlungen gehört inzwischen fast überall zur Grundausstattung. Dennoch: Nach wie vor hängen die Bundesbürger an Scheinen und Münzen. Doch die Liebe zum Bargeld verblasst, Plastikgeld ist auf dem Vormarsch. Mit Giro- und Kreditkarte kauften die Deutschen 2020 (dem Corona-Jahr) 56,3 Prozent der Waren. Der Bargeldanteil am Umsatz betrug nur noch 40,9 Prozent. Das geht aus der Zahlungsstatistik der EHI Stiftung hervor, einem Forschungs- und Bildungsinstitut, das von den deutschen Handelsverbänden getragen wird. 

Kartenzahlung – wie funktioniert´s?
57% der Deutschen nutzen laut einer Bundesbank-Studie ihre EC-Karte ein- bis mehrmals pro Woche. Für Kunden ist es praktisch – die Händler zahlen allerdings dafür. Für das Bezahlen mit Karte ist ein Lesegerät erforderlich, auch Terminal oder POS-Terminal genannt (POS = Point of Sale, deutsch: Verkaufsstelle). Die Aufstellung ist einfach. Meist übernimmt ein technischer Dienstleister die Konfiguration, so dass es schon programmiert in den Laden kommt. Hier wird es mit dem Telefonnetz verbunden und mit Strom versorgt. Für die Kommunikation wird eine Telefon-, DSL-, WLAN- bzw. GPRS - Verbindung benötigt. Ein alter, analoger, Telefonanschluss ist nicht empfehlenswert. Denn hier laufen zwei Geräte nicht parallel nicht. Es kann entweder Telefon oder Fax oder Alarmanlage oder Terminal genutzt werden.

Das Lesegerät ist in den meisten Fällen geleast. An Miete werden 7 bis 16 Euro pro Monat fällig. Hinzu kommt eine monatliche Grundgebühr, je nach Anbieter liegt sie zwischen 5 bis 10 Euro. Damit ist der gesamte Service rund um das Terminal gedeckt, die Hotline und der Versand eines Ersatzgerätes, falls es kaputtgeht. Unser Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank oder Berufskollegen.

Vorsicht ist geboten bei Lockangeboten. Es gibt Angebote für Kartenlesegeräte, die nur 2 bis 3 Euro Miete pro Monat kosten. Hier gilt: Achten Sie auf das Kleingedruckte. In den AGB ist hier oft von versteckten Kosten die Rede, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Das können Gebühren für Software-Updates sein. Oder auf dem Display wird Werbung eingeblendet.

Für Hofcafés interessant sind mobile Terminals. Mit ihnen kann der Kunde auch auf der Terrasse bezahlen. Voraussetzung ist WLAN. Bei gutem Netz reicht auch ein Hotspot, also das mobile Internet vom Smartphone oder Tablet.

Der Klassiker: EC-Cash mit PIN
Die EC-Karte wird auch Girocard oder Debitcard genannt. Man unterscheidet bei der EC-Zahlung zwei Arten. EC-Cash ist die klassische Variante. Jedes Mal, wenn der Kunde seine Karte ins Terminal steckt, muss er seine PIN eingeben und bestätigen. Dann wird über eine Netzverbindung bei der Bank abgefragt, ob die PIN stimmt, die Karte nicht gesperrt ist und das Konto gedeckt ist. Vorteil für den Händler ist die Zahlungsgarantie. Das heißt, wenn er die Zahlung innerhalb von 8 Tagen bei der Bank einreicht, bekommt er auf jeden Fall sein Geld. Entscheidend ist hier der so genannte Kassenschnitt. Der Kassenschnitt leitet die im Terminal gespeicherten EC-Karten-Zahlungen an den Netzbetreiber weiter. Erst dann werden die Zahlungen dem Konto des Händlers gutgeschrieben. Das dauert zwei bis drei Werktage. Ohne Kassenschnitt erfolgt keine Umsatzgutschrift! Er sollte deshalb täglich durchgeführt werden. Deshalb: Nicht lange liegenlassen, es ist bares Geld.

Diese Zahlungsgarantie kostet allerdings: Pro Transaktion fallen Gebühren von 0,3 Prozent des Umsatzes an, bei ausländischen Karten sind es 0,95 Prozent. Die Höhe der Gebühr wird zwischen dem Händler und der Bank verhandelt. Bis 2014 lag die Gebühr bei mindestens 80 Cent des Kaufbetrages. Diese Regelung hat das Bundeskartellamt gekippt. In vielen Läden gibt es Mindestbeträge für Kartenzahlung. Das macht Sinn, denn Aufwand und Kosten sind gerade bei kleinen Beträgen hoch.

EC-Karte mit Unterschrift
Außerdem gibt es die Zahlung per Lastschrift. Der Kunde unterschreibt, bezahlt also mit seinem guten Namen. Bis zu 1.500 Euro gibt es eine Zahlungsgarantie. Wer größere Beträge per Karte kassieren möchte, fährt auf Risiko. Denn der Kunde könnte theoretisch das Geld wieder auf sein Konto zurückbuchen lassen. Das bringt ihm aber nichts, da ein Vertrag zwischen Kunde und Verkäufer besteht. Das heißt, der Verkäufer kann ein Inkasso-Unternehmen beauftragen.

Das Risiko für alle Beteiligten: Jemand bezahlt mit einer gestohlenen Karte und fälscht die Unterschrift. Hier hilft KUNO. Dahinter steckt die Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. KUNO sorgt dafür, dass als verloren oder gestohlen gemeldete Karten in einer Datenbank landen, auf die der Handel Zugriff hat. Das funktioniert aber nur, wenn der Kunde den Verlust nicht nur seiner Bank mitteilt, sondern auch der Polizei.

Auch beim Lastschriftverfahren OLV® smart können Kunden ohne Geheimzahl mit Karte zahlen. Sie unterzeichnen auch dabei lediglich den Zahlbeleg. In diesem Verfahren werden die Karten mit der Händlerweisungsdatei® abgeglichen, in der polizeilich als gestohlen gemeldete Karten ebenso gesperrt werden wie Karten mit offenen Rücklastschriften. Für diese zusätzliche Sicherheit ist allerdings eine Gebühr fällig, die jeder Anbieter individuell festlegt.

Umfangreiche Verträge
Rund um die Kartenzahlung sind zahlreiche weitere Fragen mit der Bank zu klären. Wer Kartenzahlung anbieten möchte, muss einen Kartenakzeptanzvertrag abschließen. Darin werden die Bedingungen hinsichtlich der Zahlung und die Höhe der Gebühren geregelt. Der Vertragspartner zieht im Auftrag des Händlers vom Kunden den offenen Rechnungsbetrag ein.

Ein gewerbliches Konto muss freigeschaltet werden. Außerdem wird eine Vereinbarung über die Nutzung des electronic cash-Verfahren abgeschlossen. Bei der Deutschen muss eine Gläubiger-ID für elektronische Lastschriften beantragt werden. Das geht nur elektronisch. Sie muss beim Konto hinterlegt sein.

Zahlung mit Kreditkarte
Kreditkarten werden immer beliebter. Denn sie erfüllt gleich mehrere Funktionen: Man kann mit ihr weltweit bargeldlos im Handel bezahlen, Bargeld am Automaten abheben und im Internet einkaufen. Auch in Hofläden, Cafés und in Urlaubsbetrieben wird immer öfter nach der Möglichkeit gefragt, per Kreditkarten zu bezahlen.

Die Kreditkarte ist attraktiv, weil sie Nutzern kurzfristig einen Kreditrahmen einräumt. In Deutschland kommen vorwiegend Charge Cards zum Einsatz. Hier werden die Beträge gesammelt und einmal im Monat vom Girokonto abgebucht. Der Besitzer erhält also für die Tage bis zur Abrechnung Kredit, daher der Name Kreditkarte. Die Höhe des Kreditrahmens ist von der Bonität des Kunden abhängig.

Kreditkarten abzurechnen ist für Händler die teuerste Variante der Kartenzahlung.
Die Gebühren können schon mal 2 bis 2,5 Prozent des Einkaufswertes schlucken. Die Höhe der Gebühr ist reine Verhandlungssache und nach oben offen. Sie richtet sich meist nach den Umsätzen des Händlers. Diese Gebühr nennt sich Disagio und geht an die Kreditkartengesellschaft. Für diese Gebühr bekommt der Händler eine Zahlungsgarantie.

Wer Kreditkartenzahlungen anbieten möchte, braucht ein Kartenlesegerät.
Es empfiehlt sich, das Gerät für die drei größten Kreditkartenanbieter VISA, MasterCard und American Express freischalten zu lassen. Das ist in der Regel kostenlos. Es gibt drei Belege: Der Kunde bekommt einen Kassenzettel und einen gesonderten Beleg mit einer Transaktionsnummer. Der Händler behält einen Händlerbeleg, den der Kunde unterschreiben muss. Der Händler kann dadurch belegen, dass der Kunde der Zahlung zugestimmt hat. Die Kreditkartenbanken raten dazu, diese Belege mindestens sechs Monate aufzuheben.

Kontaktlos oder mit Geldkarte?
EC-Karten sind in Hofläden, Hofcafés und Urlaubsbetrieben inzwischen gang und gäbe, auch die Kreditkarten holen auf. Doch es gibt noch andere Zahlungswege. So setzt sich das kontaktlose Bezahlen immer mehr durch und die Geldkarte.

Das Zauberwort beim kontaktlosen Bezahlen heißt NFC und steht für das Funkverfahren Near Field Communication. Kontaktlos bedeutet, dass die Karten nicht eingesteckt oder durch das Terminal gezogen werden müssen. Sie werden lediglich in einem Abstand von vier Zentimetern vor Terminal oder Kartenleser gehalten.

Wer das kontaktlose Bezahlen anbieten möchte, braucht ein Terminal mit einem Kontaktlos-Leser.
Zu erkennen ist er an drei unterschiedlich großen Halbkreisen. Oft genügt ein Software-Update. Bei Beträgen unter 25 Euro (je nach Anbieter) ist nicht nötig, die Transaktion mit der PIN oder einer Unterschrift zu bestätigen. Für den Händler besteht bei Zahlungen immer eine 100-prozentige Zahlungsgarantie. Für den Kunden bedeutet das, auf die Karte sorgfältig aufzupassen. Denn wer sie findet, kann kontaktlos für unter 25 Euro einkaufen.

GeldKarte = Geldbörse in Chipform
Jede Karte hat einen Magnetstreifen. Inzwischen sind immer mehr Karten auch mit einem Chip ausgestattet. Dieser ist für die Geldkartenfunktion zuständig. Der Kunde lädt auf diesen Chip ein Guthaben auf, maximal 200 Euro. Dieser Betrag ist zeitlich beschränkt. Wenn das Limit verbraucht oder die Zeit abgelaufen ist, wird beim Bezahlen automatisch eine Verbindung zur Bank aufgebaut. Bezahlt wird dann als normale EC-Zahlung, und das Guthaben wird wieder aufgestockt.

Die GeldKarte ist eine „Geldbörse in Chipform“ und eignet sich vor allem für das Kassieren kleinerer Beträge. Sie funktioniert ohne PIN und Unterschrift. Die Zahlungen erfolgen offline. Der Händler zahlt 0,3 Prozent des Umsatzes. Eine Zahlungsgarantie gibt es nicht.

Wenn der Kunde kein passendes Kleingeld hat...
Die Kunden gehen mit Küchenmessern bewaffnet durch die Reihen. Am Ausgang stecken sie den Betrag in eine Stahlbox. So läuft es auf einem Blumenfeld zum Selbstpflücken oder bei anderen Vertrauenskassen, wie der Kartoffelkiste an der Hofeinfahrt. Einige Betriebe nutzen den Bezahldienst Paypal. Damit möchten Sie auch die Kunden erreichen, die gerade kein passendes Kleingeld in der Tasche haben.

Vorreiter sind einige Städte, in denen Falschparker ihre „Knöllchen“ auch per Smartphone bezahlen können. Auf den Strafzetteln befindet sich ein QR-Code. Diesen scannt der Parksünder ein und wird auf dem Smartphone zu PayPal geleitet, wo er die Zahlung veranlasst. Das Geld landet sofort auf dem PayPal-Empfängerkonto der Stadt, der Zahler erhält eine Zahlungsbestätigung per Benachrichtigung auf sein Smartphone und per E-Mail. Voraussetzung: Der Händler braucht einen Account bei Paypal.

Auch im Online-Handel ist PayPal als Zahlungsinstrument sehr verbreitet. Dabei werden die Daten der Kredit- und/oder Debitkarte im Paypal-Konto hinterlegt. Die Bezahlung erfolgt, ohne dass die Kontodaten an den Händler übermittelt werden.

PayPal funktioniert mit Kunden, die ein PayPal-Konto haben. Über Funktion „Geld schicken“ in der Pay-Pal-App können sie ihren Einkauf passend zahlen. Dazu müssen sie nur die angegebene Handynummer anwählen, den Betrag angeben und die Zahlung bestätigen. Der Verkäufer wird über die Zahlung benachrichtigt.

Das Smartphone bezahlt
Zahlungsmöglichkeiten gibt es viele im Hofladen, Hofcafés oder auf Urlaubsbetrieben. Bargeld tritt immer mehr in den Hintergrund. Doch es muss nicht immer die Plastikkarte sein. Auch das Smartphone kann bezahlen. Die Rede ist vom Mobile Payment.

Vorreiter im Dezember 2018 war Apple. ApplePay basiert auf einen eingelöteten Chip, der eine Verbindung zum Kartenlesegerät herstellt. Sobald das iPhone an den Kartenleser gehalten wird, wird der zu zahlenden Betrag von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht. Dafür braucht das Kartenlesegerät allerdings einen bestimmten Chip. Inzwischen haben andere Hersteller nachgezogen, etwa Samsung. Samsung-Smartphones brauchen diesen Chip nicht, man kann mit ihnen überall dort zahlen, wo der Kauf mit EC- und Kreditkarten möglich ist.

Einige Banken verzichten auf die Kooperation mit Google und haben eigene Angebote. Seit Mitte 2018 bieten die Sparkassen ihren Kunden eine eigene App für Android-Smartphones an. Diese ist im Play Store unter dem Namen Mobiles Bezahlen verfügbar. Anders als bei Google Pay können Nutzer hier nicht nur die Daten ihrer Kreditkarte, sondern auch die ihrer Sparkassen-Girocard hinterlegen. Ebenfalls seit Mitte 2018 bieten auch viele Volks- und Raiffeisenbanken für ihre Kunden das mobile Bezahlen an. Sie können über die Funktion Digitale Karten in der VR-Banking-App ihre Giro-, Master- oder Visakarte hinzufügen.

Das Smartphone kassiert
Die Sparkassen-Finanzgruppe bietet ihren Firmenkunden bundesweit die neue App Sparkasse POS (S-POS) an. S-POS ist eine Software-Lösung, mit der Geschäftsleute Kartenzahlungen ihrer Kunden an einem handelsüblichen Android-Smartphone überall akzeptieren können – ganz ohne zusätzliche Akzeptanz-Hardware. Das eigene Smartphone der Firmenkunden wird so zum mobilen Kartenlesegerät. Das ist unter anderem interessant für Wochenmarkt-Beschicker, Handwerker, Erdbeer- oder Sonnenblumenfeld-Betreiber, Taxi-Unternehmer, Kioske, Vereine oder Hofladenbesitzer.
Die Sparkasse POS ist die erste Akzeptanz-App im deutschen Markt, an der auch Zahlungen mit der girocard, dem hierzulande erfolgreichsten und beliebtesten Zahlverfahren, möglich sind.