Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte ab 01.01.2021
Zum 31. Dezember 2020 ist das gemeinsame Konzeptpapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat „Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz“ ausgelaufen.
Das Informationspapier gibt einen Überblick über wesentliche aktuelle Maßnahmen und Regelungen, die bei Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Betrieben der Land-und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus zur weiteren Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus beitragen sollen.
Erläutert werden insbesondere
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere nach der SARS-COV-2-Arbeitsschutzregel
- Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen
- Quarantänebestimmungen
- Corona-Testung, Corona-Impfung und Einreisebestimmungen.
Unter Punkt 2 „Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen“ wird dargestellt, daß eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der EU gegenwärtig nicht beabsichtigt sei. Zugleich wird darauf hingewiesen, daß auf EU-Ebene Einigkeit bestehe, daß Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte nicht zielführend seien und auch nicht durchgesetzt werden sollen.
Unter Punkt 4 führt das BMEL aus, daß die Kosten eines seit dem 14.01.2021 verpflichtenden Corona-Tests bei Einreise nach Deutschland von den Saisonkräften zu tragen seien.
Quelle: AGE