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Liquiditätsschonend und trotzdem günstig finanzieren; geht das?

Webcode: 01035496 Stand: 26.06.2019

Der „alte“ Schlepper muss ersetzt werden und die Liquiditätslage ist aufgrund der zuletzt „verhaltenen“ Gewinne angespannt? Wie die am Markt angebotenen Finanzierungsmodelle die Liquidität belasten und wie es sich mit deren Wirtschaftlichkeit verhält, zeigt Dr. Mathias Schindler (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) am Beispiel unterschiedlicher Schlepperfinanzierungen.

Maschinenvorführung Mulmshorn 14.09.2017
Maschinenvorführung Mulmshorn 14.09.2017Wolfgang Ehrecke

Der Angebotsüberblick

Für den Einsatz von Schleppern sind theoretisch folgende Anschaffungsformen vorstellbar:

1. mit Eigentumserwerb: Kauf mit     Barzahlung    
                                                           Finanzierung durch „Hersteller“-Hausbank  
                                                           Finanzierung durch eigene Bank

2. ohne Eigentumserwerb:     Leasing          
                                               Miete

In der Übersicht 1 sind die wesentlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten tabellarisch zusammengestellt.

Wer über Eigenkapital verfügt, hat fast immer die bessere Verhandlungsposition. Dieser Vorteil ist aber deutlich geschrumpft, seit es Geld fast zum Nulltarif zu leihen gibt (, wenn es denn aufgrund der Voraussetzungen auch tatsächlich dazu kommt). Allerdings verzichtet man in dieser Situation auf die oft günstigere pauschale Abgeltungssteuer von 25% auf private Zinseinkünfte (und manchmal sogar auf die Ausschöpfung der steuerfreien Zinseinkünfte von 1.602 Euro/Jahr für Zusammenveranlagte bzw. 801 Euro/Jahr bei Einzelveranlagung).

Finanzierungsmodelle unter Beteiligung der Hausbank von Händler und/oder Hersteller locken mit einem günstigen Zinssatz, sind aber oft „quersubventioniert; zum Teil über einen höheren Kaufpreis. Zudem werden oft sehr hohe Anzahlungen und aufgrund der kurzen Laufzeiten auch sehr hohe Raten gefordert.

Wird über die eigene Hausbank finanziert, kann die Laufzeit des Kredites meist „länger“ und die Anzahlung oft niedriger gewählt werden. Aber auch die Hausbank achtet darauf, dass die Kreditlaufzeit kürzer ist als die erwartete Nutzungsdauer und dass die Restschuld nicht höher ist als der Restwert, denn meist ist das finanzierte Objekt die einzige Sicherheit für den Kredit. Dies wiederum führt zu höheren Zinssätzen als bei der „Hersteller“-Bank oder bei grundbuchlicher Besicherung.

Im Gegensatz zum Kauf schaffen Miete und Leasing kein Eigentum. Dies verringert sowohl die Aktiva als auch die Passiva. Dies wirkt sich immer dann positiv auf die Bonität aus, wenn das Fremdkapital dadurch prozentual stärker zurückgeht als die Bilanzsumme. Ein weiterer Aspekt ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. Wer eine Maschine mietet und damit vielleicht vorhandenes Eigenkapital schont, kann dies bei der nächsten Investition zusätzlich einbringen, damit den Bedarf an Fremdkapital reduzieren und deshalb günstigere Konditionen raushandeln. Wenn mehrere Projekte gleichzeitig geplant werden, macht es also durchaus Sinn, für das kleinere die vielleicht etwas ungünstigere Zinsvariante zu wählen, wenn dadurch im „größeren“ Projekt günstigere Konditionen möglich werden.

Beim „Mieten“ steht die zeitlich begrenzte Nutzung stärker im Vordergrund. Deshalb bieten sich „Miet“-Modelle hauptsächlich dort an, wo aufgrund hoher Nutzungsintensität und/oder dem Wunsch nach hoher Attraktivität ein schneller Maschinenumschlag geplant ist, um die Vorteile des neuesten Technik nutzen zu können.

Leasing zielt eher darauf ab, eine steuerliche Optimierung zu erreichen, weil Leasingraten auf 80% der steuerlichen Nutzungsdauer kalkuliert werden können und so „schneller abgeschrieben“ werden kann. Das wirtschaftliche Risiko bei der Verwertung der gebrauchten Maschinen liegt voll beim Leasingnehmer: Ist der Verkaufserlös geringer als der kalkulierte Restwert, so muss der Leasingnehmer die ganze Differenz „nachzahlen“; liegt er drüber, darf der Leasingnehmer am Überschuss nur beteiligt werden (Leasingerlass).

Das Schlepperangebot – Ein Schnäppchen?

War da nicht vor ein paar Wochen in der „Grünen“ ein interessanter Schlepper samt Finanzierung im Angebot? Stimmt und im Internet taucht es nach ein paar Suchschritten auch schnell auf:

Der Schlepper hat etwa 100 kW und wäre etwa preisgleich in verschiedenen Grüntönen erhältlich. Er kostet, weil nur wenige Extras dazukommen, auch „nur“ 119.000 Euro (brutto). Für die Leistungsklasse scheint dies nicht teuer, allerdings soll das auch technisch beeinflusste Preis-Leistungsverhältnis hier nicht thematisiert werden. Ein zu beurteilendes Finanzierungsangebot gibt es gleich dazu. Wer „nur“ die Umsatzsteuer und 20% des Kaufpreises als Anzahlung geben will, bekommt ein Angebot mit 60 monatlichen Raten, also 5 Jahren Kreditlaufzeit zu einem Zinssatz von 2,35%. Wer 31% und die Umsatzsteuer anzahlt, was sich dann aber auch schon auf stolze 50.000 Euro summiert, dem werden für die als Finanzierungsbetrag verbliebenen 69.000 Euro bessere Konditionen geboten. Hier gibt es bei 6 Jahren Laufzeit (= 72 monatliche Raten) den attraktiveren Zinssatz. Längere Kreditlaufzeit bei niedrigerem Kreditbetrag und dann ein günstigerer Zinssatz? Wer mal gelernt hat, dass kleine Kredite tendenziell teurer sind als große und längere Laufzeiten ebenfalls höhere Zinssätze verursachen, weiß sofort: Hier wird irgendwie „quersubventioniert“. Und Zinssätze von 0,99 bis 1,49% bei 4 bis 6 Jahren Laufzeit ohne grundbuchliche Besicherung würden vom Banker als „nicht marktüblich“ bezeichnet, auch derzeit. Beim Kaufpreis könnten Verhandlungsversuche, die mit dem Argument beginnen, dass die angebotene Finanzierung zwar sehr attraktiv ist, aber nicht benötigt wird, durchaus Erfolg versprechend verlaufen. Wer also den Gesamtbetrag mitbringt (woher auch immer), erreicht durch hartnäckiges Verhandeln vielleicht 4.700 € „Rabatt“ und muss nur noch 115.300 Euro hinlegen.

Aber ist dieser Preis auch attraktiv für den Einsatz von Eigenkapital? Und wie wäre es, den Schlepper zu diesen Konditionen mit mitgebrachten Fremdkapital zu kaufen?
Diese Fragen werden in der Übersicht 2 tabellarisch aufgearbeitet. Dort sind auch noch 2 Angebote der „Hersteller“-Hausbank mit kürzeren Kreditlaufzeiten dargestellt; in der Variante „2.3“ gibt es den Kredit bei 60 monatlichen Raten zu 1,29% Zinsen, in „3.3“ finanziert die Bank des Herstellers bei 48 Monaten Laufzeit mit „nur“ 0,99 %.
Die Entscheidung, welches der 3 (5) Angebote das Wirtschaftlichste ist, erfordert einige Kalkulationen, ist aber finanzmathematisch noch relativ einfach zu bewältigen und hilft oft, über die Jahre mehrere hundert Euro zu sparen.

Vergleich von Eigen- und Kreditfinanzierung

Finanzierungsangebote mit Zinssätzen deutlich unterhalb der Bankkreditzinsen oder vielleicht gar mit „Nullkommanix-%-Zinsen“ sind immer „quersubventioniert“, weil kein Händler bzw. Hersteller sein Geld für weniger als den von ihm auf dem Markt zu bezahlenden Kreditzins verleihen kann. Die Zinsdifferenz zwischen „Angebotszins“ und „Marktzins“ wird dann in einem höheren Kaufpreis versteckt. Da gilt es, die Höhe dieses Betrages zu ermitteln. Bei hohen Nutzungskosten für Eigen­kapital, höheren Kreditzinsen wegen geringer Bonität oder fehlender Besicherungsmöglichkeiten bei der Hausbank bzw. unter steuerlichen Aspekten könnten solche „Hersteller“-Finanzierungsangebote trotzdem attraktiver sein, als bar zu zahlen. Deshalb werden in der Übersicht 2 nicht nur die Höhe der monatlichen Raten und die Entwicklung der Gesamtbelastung durch die Finanzierung, sondern auch die Gesamtbelastung durch den Kauf verglichen – und das vor und nach (hypothetischer 40%) Steuerbelastung und unter Einbeziehung einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals (nach 25% pauschaler Abgeltungssteuer) und ohne (bzw. mit) Nutzung des Freistellungsbetrages. Klingt nicht gerade einfach, lässt sich aber lösen, wenn man es der Reihe nach abarbeitet.
Die “Hersteller“-Hausbank erwartet bei der Finanzierung der 119.000 € Listenpreis mit 50.000 € (= 42%) deutlich mehr als die sonst oft an dieser Stelle üblichen ca. 20 bis 25% als Anzahlung. Hier wird neben dem „Alt“-Schlepper manchmal auch „Bares“ notwendig sein. Dieser Unterschied ist aber nur rein physisch, ökonomisch spielt die Form des „Eigenkapitalanteils“ keine Rolle; es ist egal, ob er durch Geld oder durch die Inzahlunggabe einer Altmaschine geleistet wird. Der verbleibende Kreditbedarf von 69.000 € wird mit 1,49% verzinst und durch 72 monatliche Raten von 1.002,25 € zurückgezahlt (Variante 1.3). Insgesamt werden dabei 3.151 € für Zinsen gezahlt, 69.000 € Kredit getilgt und mit der Anzahlung von 50.000 € stecken dann (vor Steuern) 122.151 € in dem Projekt. Bei einem „durchschnittlichen“ Grenzsteuersatz von 40% beträgt der Eigenanteil an den Kosten dann 73.291 €. Weil hier die 69.000 € Eigenkapital „geschont“ wurden und dies mit 2,5% Zins rentiert, fallen in dem Betrachtungszeitraum von 10 Jahren (ab dem 7. Jahr werden die eingesetzten 50.000 € Eigenkapital in Etappen ebenfalls wieder freigesetzt) insgesamt 19.750 € an Zinsen (vor Steuern) an. Nach 25% Abgeltungssteuer verbleiben davon 14.813 €, so dass sich die Gesamtbelastung auf 58.478 € saldiert. Könnten von den Zinseinkünften 1.602 €/Jahr per Freistellungsauftrag (Annahme: verheiratet oder bei einer Maschinen-GbR: 2 Einzelpersonen würden das Geld anlegen) steuerbefreit werden, reduziert sich der Saldo weiter auf 54.473 €.
Wird die Anzahlung aus Eigenkapital geleistet und der Fremdkapitalanteil durch eine Finanzierung über die eigene Hausbank „mitgebracht“ (Variante 1.2 in Übersicht 2), so müssen von den dann 115.300 € „Bar“-Kaufpreis „nur“ noch 65.300 € fremdfinanziert werden, wofür im Beispiel 4,15% Zinsen verlangt werden. Dafür werden 72 monatliche Raten á 1.024 € fällig. Insgesamt fallen 8.414 € Zinsen an, weshalb der Gesamtaufwand 123.714 € vor bzw. 74.229 € nach 40% Steuern beträgt. Die Zinserträge für das Eigenkapital belaufen sich (wie in Variante 1.3) auf insgesamt 19.750 € vor bzw. 14.813 € nach der pauschalen Abgeltungssteuer. So verbleiben 59.416 € Belastung, die bei steuerfreien Zinseinkünften auf 55.411 € reduzierbar sind.
Wird nach dem Motto „Kredit? Nein danke!“ alles mit dem vorhandenen Eigenkapital finanziert (Variante 1.1), entfällt zwar der Kapitaldienst, aber das eingesetzte Eigenkapital muss natürlich auch zurückfließen. Dieser Rückfluss wird in Höhe einer betriebswirtschaftlich orientierten Abschreibung auf 10 Jahre gleichmäßig verteilt, Ausgehend von 3.500 € anfänglich „übrig“ gebliebenem Eigenkapital werden die zurückgeflossenen EK-Beträge im Folgejahr mitverzinst, so dass hier in 10 Jahren auch 15.337 € an Zinsen entstehen. Nach Steuern ergibt sich dann eine Belastung von 57.677 € bzw. bei steuerfreien Zinserträgen ein Betrag von 54.658 €.
Dabei ergibt sich folgende Besonderheit: Der „zinsgünstige, weil quersubventionierte“ Kredit der „Hersteller“-Bank (1.3) und die Eigenkapitalfinanzierung (1.1) streiten um Platz 1. Sind die Zinseinkünfte voll steuerpflichtig, weil noch mehr diesbezügliche Einkünfte anfallen, erweist sich der Eigenkapitaleinsatz als günstigste Variante; Vorteil: 801 €.
Bei einer Betrachtung mit Freistellungsmöglichkeit für 1.602 € an Zinseinkünften (keine anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen mehr vorhanden) werden die Plätze getauscht. Die Variante 1.3 liegt jetzt vorn, allerdings ist der Abstand von 215 € in 10 Jahren gemessen an mehr als 115.000 € Investition vernachlässigbar gering. Platz 3 geht an die Finanzierung über die eigene Hausbank, die einen Rückstand von 1.739 € bzw. 938 € besitzt. Das Kreditvolumen ist hier dann doch einfach zu gering, als dass die zusätzlichen Kosten der Bank mit eingespielt werden können. 
Weil die „Hersteller“-Hausbank aber noch 2 andere Laufzeiten und Zinssätze anbietet, werden auch diese noch derselben Bewertung unterzogen. Für den Kredit mit 60 Monatsraten (Variante 2.3) und 1,29% Zinssatz ist festzustellen, dass erwartungsgemäß die Ratenhöhe um 186 €/Monat auf 1.188 €/Monat steigt (+18,56%). Über die 60 Monate werden mit 2.273 € deutlich weniger Zinsen gezahlt (-878 € = -27,86%). Da auch der Rückfluss des Eigenkapital 1 Jahr eher beginnt, ist da rechnerisch schneller und mehr Geld auf dem Konto, so dass die Zinseinkünfte dafür mit 20.375 € vor und 15.281 € nach Abgeltungssteuer etwa höher ausfallen. Das Ergebnis nach allen (geschätzten) Steuereffekten fällt bis zu 1.000 € günstiger aus, allein aufgrund der schneller fließenden (und deshalb höheren) Zahlungsströme. Wird die Kreditlaufzeit auf 48 Monate weiter verkürzt (Variante 3.3), sinkt der Zinssatz auf optisch sehr ansprechende 0,99%, aber die monatliche Rate erhöht sich um 279 € auf 1.467 €/Rate deutlich (+46,41% gegenüber 1.3). Die gezahlten Zinsen gehen auf 1.397 € zurück und das weitere Vorziehen der gezahlten Summen senkt den Aufwand vor Steuern auf 120.397 €, es erhöht die angerechneten Zinseinkünfte für das Eigenkapital um nochmals 675 € und reduziert somit den Endsaldo (nach geschätzten Steuern) um weitere 990 €.
Im unteren Teil der Übersicht 2 sind dann noch die Größenordnungen der Faktoren aufgezeigt, bei denen die Wirtschaftlichkeit der Varianten gleichwertig wird. Diese Betrachtung erfolgt aber komplett vor Steuern und ergibt, dass im Szenario 1 (72 Monate Laufzeit) der Eigenkapitaleinsatz (1.1) bis zu einem Zinssatz von 3,39% wirtschaftlicher ist als eine Bankenfinanzierung (1.3).
Die Finanzierung über die eigene Hausbank wird erst dann attraktiver als der Kredit der „Hersteller“-Hausbank, wenn es gelingt, den „Bar“-Kaufpreis noch weiter bis unter 113.916 € zu drücken.
Im Szenario 2 (60 Monate Kreditlaufzeit) sind die Varianten 2.1 und 2.2 (EK-Einsatz bzw. Kredit der eigenen Bank, Einzelergebnisse werden aus Platzgründen nicht dargestellt) wirtschaftlich, wenn der Eigenkapitalzins unter 3,32% bleibt (2.1) bzw. der Kaufpreis auf unter 114.492 € gedrückt werden kann (2.2 bei 4,08% Zinsen)
Bei weiter verkürzter Laufzeit (Szenario 3 mit 48 Monaten), wird der EK-Einsatz (3.1) ab einem Zinssatz über 3,2% nur noch zweitbeste Lösung. Wie eng der Vorteil bei den beiden Fremdfinanzierungsvarianten ist, wird daraus ersichtlich, dass schon das weitere Runterhandeln des „Bar“-Kaufpreises auf 115.109 € (-191 € gegenüber Szenario 1) zur Gleichwertigkeit führt (Zins eigener Bank hier 3,95%).
Damit können auch gleich die Beträge ermittelt werden, mit denen „quersubventioniert“ wird. Werden 3,95% als marktüblicher Zins für einen ausschließlich durch das damit finanzierte mobile Objekt besicherten Kredit über 69.000 € mit 48 Monaten Laufzeit angenommen, so beträgt der wirtschaftliche Vorteil des subventionierten 0,99%-Zinses 3.891 €. Wichtig dabei ist, den für die Gleichwertigkeit erforderlichen Kaufpreisnachlass immer nur auf den Kreditbetrag zu beziehen, da die Anzahlung ja sofort fließt und damit keine Zinswirkung hat. Weil nach dieser Methode im Szenario 2 (60 Monate) die Quersubvention 4.508 € beträgt und im Szenario 1 (72 Monate) sogar 5.084 € ausmacht, ergibt sich daraus die längste der angebotenen „Hersteller“-Bank-Finanzierungen zu nutzen. Die aufmerksamen Nachrechner fragen jetzt bestimmt, warum die „Quersubventionierung“ unterschiedlich hoch ausfällt. Was rechtfertigt die zusätzlichen 617 € für ein zusätzliches und die 576 € für das zweite zusätzliche Laufzeitjahr? Schauen Sie mal ins Kleingedruckte! Steht dort vielleicht als Voraussetzung für die Gewährung der Finanzierung, dass der Schlepper während der Finanzierungszeit in einer bestimmten Werkstatt regelgewartet werden muss? Das ist natürlich nur eine reine Vorsichtsmaßnahme zum Werterhalt, wenngleich der Gedanke naheliegt, dass der Händler was mit dem Ratenunterschied zu tun haben könnteandlungmaxime, die längste der angebotenen   .

Leasing und Miete

Bei Miete und Leasing gibt es keinen vollständigen Eigentumsübergang, allerdings sollen die Kosten des Objektes schon vom Nutzer getragen werden. Deshalb errechnet sich die Leasingrate aus dem erwarteten Wertverlust, den Finanzierungskosten des Objekts und den Kosten der Leasinggesellschaft. Die Betriebskosten trägt der Nutzer, auch wenn im Pkw-Leasing manchmal Vollverträge angeboten werden, die eine Standardwartung und den Kraftstoff einschließen. In der Maschinenmiete sind neben den Genannten oft noch weitere Kosten wie Versicherung, Wartung und manchmal sogar noch die (außerplanmäßigen) Reparatur (über Bruchversicherung) enthalten. Verschleißteile (z. B. Reifen) und Betriebsstoffe (also Diesel) sind dabei ausgenommen.
Bei der Kalkulation der Leasingrate wird der Restwert zunächst in Abhängigkeit von der erwarteten Auslastung geschätzt. Wird der Restwert später doch nicht erreicht, sondern unterschritten, so wird eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zwischen tatsächlichem und kalkuliertem Restwert fällig. Wird er überschritten, so kann der Leasingnehmer am Überschuss beteiligt werden, muss es aber nicht. Den gesamten Überschuss darf er aus steuerlichen Gründen nicht erhalten. Der Leasingvertrag ist auf eine längere Mindestlaufzeit ausgerichtet ist, weil für die Nutzung steuerlicher Spielräume bestimmte Mindestlaufzeiten zwingend sind („Leasingerlass“).
Anders als im Pkw-Bereich reicht bei Landtechnik der erzielbare Rabatt beim Einkauf größerer Stückzahlen meist nicht aus, um die mangels grundbuchlicher Besicherung oft höheren Zinsen und die Kosten der Leasinggesellschaft abzudecken. Leasing wird meistens erst dann als Alternative konkurrenzfähig, wenn der Zinssatz bei der Hausbank auf mehr als 5% steigen würde.

Eine Maschinenmiete über längere Zeiträume (5 oder 6 Jahre wie im obigen Beispiel) ist theoretisch zwar möglich, in der Praxis sind aber die Verträge auf 12 bis 48 Monate begrenzt, weil der Nutzer daran interessiert ist, dass möglichst neueste Technik mit geringem Ausfallrisiko zum Einsatz kommt. Deshalb kann hier nur der Mietsatz, der i. d. R. nach Einsatzstunden abgerechnet wird, hochgerechnet werden. Da zudem Bruchversicherung und manchmal auch Wartung mit sehr pauschalen Sätzen kalkuliert werden, müssen dafür dann entsprechende Beträge zur Herstellung der Vergleichbarkeit von den Raten abgezogen werden. Aus dem schnelleren Umsetzen und den Sicherheitszuschlägen für (Bruch)-Reparaturen resultieren hier meist höhere Kosten als für Eigentumsmaschinen.

Zum vorliegenden Beispiel gibt es 2 Mietangebote:

Den Schlepper für 2 Jahre mit 1.600 h Gesamtauslastung zu mieten, wird Kosten von 21,82 €/h (= 17.456 €/Jahr oder 1.455 €/Monat) verursachen, die aber wegen der unterschiedlichen Laufzeiten mit den Finanzierungsangeboten nicht vergleichbar sind.

Da passt das 2. Angebot schon besser: 48 Monate bzw. 3.200 h für 20,38 €/h (brutto, inkl. Bruchversicherung). Die Mindestnutzung von 800 h/Jahr bewirkt eine Zahlung von mindestens 16.304 €/Jahr. Zieht man davon etwa 2,38 €/h für die Bruchversicherung ab, ergibt sich eine Nettorate von 14.400 €/Jahr (= 1.200 €/Monat). Von der Ratenhöhe ist dies Angebot eher vergleichbar mit der Variante 2.2 (1.188 €/Monat), wo allerdings 60 Monate gezahlt werden muss.
Die Laufzeit ist aber irrelevant, da ja auch der Mieter, wenn er vom 49. bis 60. Monat einen Schlepper nutzen will, für das (dann neue) Modell Miete zahlen muss. Viel entscheidender ist, welchen Restwert wir nach den 48 Monaten bzw. 3.200 h noch erwarten. Nach 48 Zahlungen á 1.200 €/Monat ergibt ein Tilgungsplan eine Restschuld von etwa 73.500 €. Wenn Sie nun die Frage, ob ein Schlepper, der neu 115.300 € gekostet hat, nach 4 Jahren noch 63,7% des Neupreises als Restwert aufweisen kann, mit „Ja“ beantworten, hat der Mieter bei seinem Nutzungsmodell etwa die gleichen Kosten wie der Eigentumserwerber in den ersten Nutzungsjahren.

Fazit

Mieten und leasen „blockieren“ zwar weniger Kapital, sind aber bei guten eigenen Sicherheiten (= günstige Beleihungskonditionen) etwas teurer als eigen- oder kreditfinanzierter Erwerb.
Ein Kauf mit Eigenkapital ist umso sinnvoller, je geringer der persönliche Steuersatz ist und je größer der Unterschied zwischen Fremdkapital- und Anlagezins ausfällt. Auch ein sowieso schon ausgenutzter Freistellungsbetrag arbeitet zugunsten der Finanzierung mit Eigenmitteln.
Die Herstellerfinanzierungen sind oft günstiger als die der Hausbank, besonders dann, wenn Rabatte einfließen, die nur über die „Hersteller“-Bank mobilisierbar sind. In diesen Fällen gilt mehr denn je: Erst den Rabatt aushandeln und dann noch nach einem Finanzierungsangebot fragen. Da die hoch spezialisierten Leasinggesellschaften inzwischen nahezu jedes Objekt finanzieren, sind sämtliche diskutierten Anschaffungsvarianten nicht nur für Schlepper, sondern auch für Spezialmaschinen und –geräte nutzbar.
Auch hier gilt: Bei guter Auslastung sind die Mehrkosten häufigeren Maschinenumschlags gering. Wenn dann auch noch zuverlässige, termingerechte Arbeitserledigung mit den neuesten Maschinen vom Auftraggeber finanziell mit honoriert werden, gewinnt die Maschinenmiete deutlich an Attraktivität.
Die Antwort auf die Einstiegsfrage lautet also: „Nein, wenn die Auslastung hoch genug ist.“