Eigenbestandsbesamungskurs für Sauenhalter

Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Mai 2021 einen weiteren Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Der Lehrgang setzt sich aus einem 3-tägigen Unterrichtsteil und einem praktischen Teil, der die Besamung von Sauen im Betrieb des Teilnehmers (bzw. seines Arbeitgebers) umfasst, zusammen.
1. Teil: Unterricht
Termin: 04. bis 06. Mai 2021 (gesamt 3 Tage) jeweils 9.00 bis 17.15Uhr
Ort: Versuchsstation Schweinehaltung, Hermann-Ehlers-Str. 17, 26160 Bad Zwischenahn-Wehnen
Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung. Der Gesamtlehrgang endet jedoch erst mit dem Nachweis der praktischen Übungen.
2. Teil: Praktische Übungen
Der praktische Teil des Lehrgangs wird im Betrieb des Teilnehmers durchgeführt. Dazu sind innerhalb der nächsten 2 Monate nach dem Prüfungstermin mindestens 4 Sauen unter Anleitung und Aufsicht eines Tierarztes künstlich zu besamen. Die vom Tierarzt unterzeichneten Dokumentationen über diese Besamungen sind der Landwirtschaftskammer vorzulegen. Wenn dieses erfolgt ist, erhält der Teilnehmer die Bescheinigung über seine Qualifikation als Eigenbestandsbesamer. |
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Weitere Lehrgangsinformationen: |
Zulassungsvoraussetzungen: vollendetes 16. Lebensjahr |
Lehrgangsgröße: |
20 Teilnehmer |
Lehrgangskosten: |
305 € ohne Übernachtung und Verpflegung zzgl. 45 € Zertifikats/Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verpflegung |
Anmeldeschluss: |
20. April 2021 |
Lehrgangsanmeldung: |
mit anliegendem Anmeldeformular |
Verpflegung 30,00 Euro
Teilnahmebescheinigung 45,00 Euro
Gesamtgebühr 380,00 Euro
Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung
Mars-la-Tour-Str. 6
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Postfach 25 49
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