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Neue Düngeverordnung betrifft auch Cross Compliance
Am 1. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Die neuen Vorgaben haben auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung.
Da die Vorgaben der nationalen Düngeverordnung der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dienen, wird Ihre Einhaltung bei den Cross Compliance-Kontrollen überprüft. Die bei Cross Compliance zu beachtenden Änderungen wurden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt.
Stand: 22.09.2020