Dokumentation der Düngungsmaßnahmen gemäß § 10 Absatz 2 DüV
Die Novellierung der Düngeverordnung (DüV) ist seit dem 30.04.2020 in Kraft. Seitdem ist der Betriebsinhaber gemäß § 10 Absatz 2 verpflichtet, spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme, diese zu dokumentieren. Um dieser Pflicht nachzukommen, stellt die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine EXCEL-Anwendung sowie Formblätter zur handschriftlichen Dokumentation als Arbeitshilfe zur Verfügung.
Gemäß §10 (2) DüV hat der Betriebsleiter spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:
- eindeutige Bezeichnung des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Absatz 2 Satz 3 zusammengefassten Fläche (betrifft satzweisen Gemüseanbau),
- Größe des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Absatz 2 Satz 3 zusammengefassten Fläche (betrifft satzweisen Gemüseanbau),
- die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,
- die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff.
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen.
Wichtig: Die Excel-Anwendung und Formblätter dienen nicht der Dokumentation der Einhaltung der 170-N-Grenze im Betriebsdurchschnitt. Lesen Sie hierzu auch den Artikel "170 kg N-Grenze bleibt bestehen".
Die Excel-Anwendung ist keine Pflichtanwendung. Sollte ein vorhandenes Programm z.B. Ackerschlagkartei auf dem Betrieb bereits die Vorgaben der Aufzeichnungspflicht gem. § 10 (2) DüV erfüllen, kann dieses selbstverständlich zur Dokumentation herangezogen werden. Eine Schnittstelle zu ENNI ist nicht vorhanden.
Bei Rückfragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Düngebehörde.
Änderung vom 23.06.: Die Anwendungshinweise wurden in die EXCEL-Anwendung integriert.
Änderung vom 30.07.: Der Artikel wurde um eine handschriftliche Dokumentationshilfe (Formblätter) ergänzt.

