Namen, Adressen, E-Mail
Gemäß §41 NBauO werden im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen zusammen mit sonstigen Bauantragsunterlagen sog. Verwertungskonzepte vorgelegt, die für Anlagenbetreiber als wichtige Voraussetzung für eine Genehmigung zu erstellen sind. Verwertungskonzepte werden von der Düngebehörde überprüft, die von der Genehmigungsbehörde am Genehmigungsverfahren beteiligt wird.
Stand: 20.01.2021
Der gemeinsame Runderlass von ML, MS und MU ist seit 13.05.2015 in Kraft. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen den Genehmigungs-und Überwachungsbehörden für Tierhaltungs- und Biogasanlagen und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Düngebehörde in Baugenehmigungsverfahren und bei der Überwachung.
Hotline: 0441-801-750 Mo-Do 8:00-16:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr
oder per Mail: duengebehoerde@lwk-niedersachsen.de