Direktzahlungen und Zahlungen der Agrarumweltmaßnahmen des Antragsjahres 2017
Die im Antragsjahr 2017 beantragten Direktzahlungen werden am 28.12.2017 gezahlt.
Ausgenommen ist die Zahlung der Greeningprämie derjenigen Antragsteller, die in ihrem Sammelantrag Agrarförderung 2017 Feldränder bzw. Streifenelemente, Brachen, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, Untersaaten oder Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangflächen beantragt haben. Diese Antragsteller erhalten ihre Greeningprämie am 31.01.2018.
Grund für dieses Vorgehen ist, dass witterungsbedingt und aufgrund der absoluten Zahl der Kontrollen nicht sämtliche Prüfungen bis zum Jahresende abgeschlossen werden können. Die EU-Regelungen und die nationalen Gesetze binden die Verwaltung insofern, als dass eine Auszahlung erst nach Abschluss aller Kontrollen zulässig ist.
Für das Antragsjahr 2017 sollen die Ausgleichszulage am 28.02.2018 und die Zahlungen der Agrarumweltmaßnahmen am 15.03.2018 erfolgen.