Tierwohlförderung
Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl.
Jetzt Anträge stellen
Anträge zur Maßnahme ELER-Tierwohl können jetzt in den Fördermaßnahmen
- T2 besonders tiergerechte Haltung von Mastschweinen,
- T3 besonders tiergerechte Sauenhaltung und
- T4 besonders tiergerechte Ferkelaufzucht
bis spätestens zum 17.5.2021 gestellt werden.
Der Verpflichtungszeitraum, in dem die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen, beträgt ein Jahr und beginnt mit dem 01. Dezember im Jahr der Antragstellung.
Die Antragstellung erfolgt mit einem formalen Papierantrag. Zusätzlich ist die Teilnahme an der Maßnahme im Rahmen des Sammelantrages auf Agrarförderung zu erklären. Dort ist unter Ziff. 4.2.2 anzukreuzen, ob beabsichtigt ist, an der Förderung teilzunehmen.
Anträge, die nach dem 17. Mai 2021 eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden!
Die Antragsunterlagen sind im Downloadbereich auf dieser Seite zu finden.
Der Papierantrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis zum 17.05.2021 eingereicht werden. Dazu gehören immer der Antrag Tierwohl 2021 und je nach Tierart die entsprechende Anlage.
Benötigt werden auch die auf den Antragsunterlagen genannten zusätzlichen Unterlagen wie z.B. Lageplan. Das gilt auch für Teilnehmer, die bereits in der Vergangenheit Anträge gestellt haben!
Bitte beachten Sie die Merkblätter, in denen die wesentlichen Anforderungen zusammengefasst sind.
Alle Antragsteller, die sich im aktuellen Verpflichtungszeitraum befinden (Anträge / Bewilligung aus 2020) müssen die Auszahlung im Sammelantrag auf Agrarförderung unter Punkt 4.2.1 beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.










