Tierwohlförderung – Antragsverfahren 2019
Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und/ oder Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl.
Der Verpflichtungszeitraum, in dem die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen, beträgt ein Jahr und beginnt mit dem 01. Dezember im Jahr der Antragstellung.
Auszahlung für Anträge aus 2018:
Mit den Bewilligungsbescheiden der im Frühjahr 2018 gestellten Anträge wurden auch die Vordrucke für die Auszahlung der Maßnahme Tierwohl versandt. Alle notwendigen Vordrucke sind aber auch auf dieser Seite im Downloadbereich veröffentlicht.
Die Auszahlung der Fördermittel wird nach Beendigung des Verpflichtungszeitraumes, spätestens zum darauffolgenden 30. Juni, erfolgen. Hierzu müssen alle Antragsteller bis zum 31.12.2019 folgende Unterlagen zur Auszahlung per Post einreichen:
- Formular „Unterlagen zur Auszahlung“ im Original
- Förderspezifische Aufzeichnungen im Original
- Bescheinigung(en) des Tierarztes im Original
- Zukaufs- und Vermarktungsbelege in Kopie
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.










