Agrarförderung

Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)

Webcode: 01030729 Stand: 27.03.2024

Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung.

Bitte beachten Sie die Merkblätter, in denen die wesentlichen Anforderungen zusammengefasst sind sowie den FAQ-Katalog. Weiterhin haben wir unten im Downloadbereich die Präsentation veröffentlicht, die unsere Bewilligungsstelle auf den Starterseminaren vorgestellt hat.

Für Betriebe, die an der Bundesmaßnahme teilnehmen möchten, gilt folgendes hinsichtlich der Doppelförderungsproblematik:

  • Die gleichzeitige Teilnahme an der investiven Förderung des Bundes stellt keine Doppelförderung dar.
  • Die Teilnahme an beiden Haltungsprogrammen (Bund und ELER-Tierwohl des Landes) mit unterschiedlichen Ställen stellt keine Doppelförderung dar.
  • Bei der Teilnahme mit demselben Stall oder denselben Ställen darf die Auszahlung frühestens für das Haltungsjahr 2025 beantragt werden (Antragstermin 31.03.2026 beim Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE). 

An dem Anerkennungsverfahren darf aber auch schon jetzt teilgenommen werden.

Auszahlung

Die Auszahlungssoftware vom Landwirtschaftsministerium wird nach jetziger Planung erst Mitte Mai zur Verfügung stehen. Bis dahin werden die Prüfungen voraussichtlich weitestgehend abgeschlossen sein, so dass die Auszahlungen ab Mitte Mai zügig ausgeführt werden.

Ringelschwanzbörse

Vielfach hatten in der Vergangenheit sowohl Ferkelerzeuger Probleme, ihre unkupierten Ferkel zu vermarkten, als auch Mastbetriebe Schwierigkeiten, unkupierte Ferkel zu bekommen. Die LWK hat unter folgender Webadresse die Möglichkeit geschaffen, unkupierte Ferkel anzubieten und nachzufragen: LWK-Agrarmarkt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an die unten aufgeführten Ansprechpartner.