Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse
Ziel des Förderprogramms
Erzeuger im Bereich Obst und Gemüse schließen sich in Erzeugerorganisationen mit dem Ziel einer nachfragegerechten Erzeugung, der Angebotsbündelung, der gemeinsamen Vermarktung sowie der Optimierung der Produktionskosten zusammen. Aktuell gibt es in Niedersachsen sieben nach dem Recht der Europäischen Union (EU-Recht) anerkannte Erzeugerorganisationen.
Kurzbeschreibung der Förderung
Am Anfang dieser Fördermaßnahmen stehen grundsätzlich mindestens 15 Obst- bzw. Gemüseerzeuger, die sich zusammenschließen. Erfüllt dieser Zusammenschluss bestimmte Voraussetzungen, kann eine Erzeugerorganisation (EO) gebildet werden.
Nach bzw. parallel zur Anerkennung erstellen die Erzeugerorganisationen operationelle Programme (OP). Im Rahmen dieser OP (3 - 5-jährige Laufzeit) können Erzeugerorganisationen EU-Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) erhalten. Das OP wird zu je 50 % über Beiträge der Erzeuger und Beihilfen der EU finanziert. Die EU-Beihilfen werden jahresweise bewilligt bis zur Obergrenze von 4,1 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung (vergleichbar mit Umsatz der EO). Gefördert werden Aktionen und Maßnahmen zur Stärkung der Marktposition und Wettbewerbskraft von Erzeugerorganisationen. Hauptziele der Projekte sind u. a. die weitergehende Angebotsbündelung, Förderung der Vermarktung, Qualitätsverbesserung, Verbesserung der umweltverträglichen Erzeugung (z.B. Ökoproduktion oder integrierte Erzeugung) sowie marktgerechte Ausrichtung der Erzeugung. Für jede geplante Maßnahme sind Erfolgsindikatoren zu benennen, anhand derer die Effizienz der Durchführung der Maßnahmen gemessen wird.
Als Anlagen finden Sie
- die Antragsunterlagen für die Anerkennung als Erzeugerorganisation (EO)
- den Antrag auf Genehmigung eines operationellen Programmes (OP)
- die relevanten EU-Verordnungen
- die relevanten nationalen Vorschriften










